Betreff
Aufhebung der Richtlinie der Stadt Lüchow (Wendland) für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 Absatz 1 NGO
Vorlage
031/2017 ST
Aktenzeichen
102004ST:Allgemeine Verwaltung/ST 0-7
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat mit Beschluss vom 10. März 2010 die Richtlinie für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 Absatz 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) - jetzt § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - in Kraft gesetzt.

 

Die Richtlinie ist im Ortsrecht der Stadt unter der Organisationsgruppe ST 0-7 zu finden.

 

Da es seit geraumer Zeit zum Thema „Sponsoring und Spenden“ gesetzliche Regelungen gibt, kann diese Richtlinie mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden.

 

Das Land hat zur rechtlichen Absicherung des Sponsorings in den Kommunen den § 111 Absatz 7 NKomVG eingefügt, der in Verbindung mit § 25 a GemHKVO die Zulässigkeit und das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen regelt.    


Keine!


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Richtlinie der Stadt Lüchow (Wendland) für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 Absatz 1 Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 10. März 2010 mit sofortiger Wirkung aufzuheben.