Betreff
Aufhebung der Richtlinie der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Sponsoring und Spenden
Vorlage
020/2017 SG
Aktenzeichen
102004SG:Allgemeine Verwaltung/SG 0-6
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2009 die Richtlinie für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 Absatz 1 Niedersächsische Gemeindeordnung in Kraft gesetzt.

 

Die Richtlinie ist im Ortsrecht der Samtgemeinde unter der Organisationsgruppe SG0-6 zu finden.

 

Da es aber seit geraumer Zeit zum Thema „Sponsoring und Spenden“ gesetzliche Regelungen gibt, kann diese Richtlinie mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden.

 

Das Land hat zur rechtlichen Absicherung des Sponsorings in den Kommunen den § 111 Absatz 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eingefügt, der in Verbindung mit § 25 a GemHKVO die Zulässigkeit und das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen regelt.  


Keine!


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Richtlinie der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 Absatz 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom 3. Dezember 2009 mit sofortiger Wirkung aufzuheben.