Betreff
Erweiterung der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz
a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
036/2017 ST
Aktenzeichen
611004ST:Abgrenzungssatzung Tarmitz
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist darauf aufmerksam geworden, dass einige Grundstückseigentümer in der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz, bauliche Anlagen im Außenbereich ohne die erforderliche Genehmigung errichtet haben.

 

Um eine Rückbauverfügung zu umgehen, haben die betroffenen Grundstückseigentümer die Erweiterung der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung beantragt. Durch diese Erweiterung soll die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht hergestellt werden.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 16. November 2015 beschlossen, das Verfahren zur Erweiterung der oben genannten Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung zu beginnen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat lediglich der Landkreis Lüchow-Dannenberg Bedenken gegen die Planung zur Erweiterung der vorgenannten Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung geäußert.

 

In seiner Stellungnahme gibt er einerseits an, dass die Erforderlichkeit der Erweiterung der vorgenannten Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung aus städtebaulicher Sicht begründet werden muss. Die Begründung wurde an dieser Stelle entsprechend ergänzt.

Andererseits erklärt der Landkreis, dass die Kompensation für den Eingriff verbindlich festgelegt werden soll.

Bisher sollte der Eingriff durch Pflanzung von Bäumen auf dem eigenen Baugrundstück oder durch Anlegung einer externen Kompensationsfläche ausgeglichen werden.

 

In der Abwägung, welche der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, wurde auf die Bedenken des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingegangen und die Begründung teilweise entsprechend ergänzt.

 

Der Satzungstext inklusive der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung und der Begründung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

       


Die Kosten werden von den Anliegern übernommen.     


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  über die Stellungnahme wird, wie in der Abwägung, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, dargestellt, entschieden und

 

b)                  die Erweiterung der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz, wird als Satzung beschlossen.