Betreff
Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Vorlage
041/1
Aktenzeichen
222402SG:allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Die ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow haben die Abwasserabgabe, die an das Land zu entrichten ist, mittels einer Satzung auf die Einleiter abgewälzt.

Diese Satzungen sind, mit Ausnahme des Abgabenmaßstabes und Abgabesatzes, inhaltlich gleich gewesen.

In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurde nach behördlich gemeldeten Einwohnern und einem festen Abgabebetrag pro Jahr veranlagt.

Die ehemalige Samtgemeinde Lüchow hat nach tatsächlich auf dem Grundstück anfallenden Schmutzwasser abgerechnet.

Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss eine neue Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe beschlossen werden.

Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf ausgearbeitet, der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.

Als Abgabenmaßstab schlägt die Verwaltung eine Abrechnung nach dem tatsächlich auf dem Grundstück anfallenden Schmutzwassers vor.

Sinn und Zweck des Abwasserabgabengesetzes ist, dass derjenige, der keine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Klärgrube hat, eine Abwas- serabgabe entrichten muss nach der tatsächlich eingeleiteten Menge.

Die Festsetzung eines festen Abgabebetrages pro Jahr und Einwohner wird nach Ansicht der Verwaltung dem Abwasserabgabengesetz nicht gerecht, weil der entscheidende Punkt für die Abwasserabgabe, die eingeleitete Menge, hierbei überhaupt keine Rolle spielt.

Es würden alle Einleiter gleich behandelt, unabhängig davon, was eingeleitet wird.

Eine solche Gleichbehandlung ist nach Ansicht der Verwaltung nicht gerecht.

 


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Abwälzung der Abwasserabgabe nach Vorlage zuzustimmen.