Betreff
Abstufung von Teillängen der Gemeindeverbindungsstraße 52 (Lübbow - Predöhl)
Vorlage
025/2017 SG
Aktenzeichen
661114SG:Gemeindeverbindungsstraßen
Art
Sitzungsvorlage SG

Im ursprünglichen Abstufungskonzept war vorgesehen, die Gemeindeverbindungsstraße 52 (Lübbow - Predöhl) zum Wirtschaftsweg abzustufen.

 

Die beiden betroffenen Gemeinden Lübbow und Lemgow haben sich dann aber dafür ausgesprochen, anstelle der Gemeindeverbindungsstraße 52 die Gemeindeverbindungsstraße 47 von Dangenstorf nach Volzendorf zu übernehmen.

 

Da im Zuge dieser Straße auch ein Brückenbauwerk zu übernehmen wäre, soll nun doch im Einvernehmen mit den beiden Gemeinden die Gemeindeverbindungsstraße 52 von Predöhl bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße 47 abgestuft werden.

 

Die Gesamtlänge dieses Teilstückes beträgt 2.691 m.

Davon erhält die Gemeinde Lemgow 2.285 m und die Gemeinde Lübbow 406 m.   


Für die Übernahme erhalten die Gemeinden eine Entschädigung von 3,00 € pro lfd. Meter.

 

Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entfallen künftige Unterhaltungskosten.   


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße 52 von Predöhl bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße 47 abzustufen.

 

Mit den Gemeinden Lübbow und Lemgow sind entsprechende Umstufungsvereinbarungen abzuschließen.

 

Die Gemeinden erhalten eine Entschädigung von 3,00 € pro lfd. Meter.