Betreff
Niedersächsisches Kooperations- und Bildungsprojekt (NiKo)
Vorlage
042/1
Aktenzeichen
510501SG:NiKo
Art
Sitzungsvorlage SG

Das PRINT-Projekt bei der Stadt Lüchow (Wendland) ist zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Als Folgeprojekt wird das Programm „NiKo“ von der Niedersächsischen Landesregierung ab 1. Januar 2007 gefördert. Damit sollen Projekte zur Stärkung von Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenzen in Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Familien an schulischen Standorten realisiert werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und nicht wie bisher die Stadt Lüchow (Wendland) Träger des NiKo-Projektes wird, da so die Schulzentren in der Stadt Lüchow (Wendland) und im Flecken Clenze betreut werden können.

Es soll versucht werden, die Stadt Lüchow (Wendland) und den Flecken Clenze als Kofinanzierer zu gewinnen. Das Deutsche Rote Kreuz hat für das Jahr 2007 bereits einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zugesagt. Auch von der Kirche wurde eine Unterstützung in Aussicht gestellt.

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

 

Der Zuwendungsempfänger erhält

 

a)         einen jährlichen Zuschuss zu den Personalausgaben in Höhe von 25.000,00 €. Bei einer nicht das ganze Jahr durchgehend besetzten Stelle wird der Personalausgabenzuschuss anteilig gewährt.

Die Zuwendung darf 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und

 

b)         einen jährlichen Zuschuss zu den Sachausgaben für die unmittelbar mit den jungen Menschen entstehende sozialpädagogische Arbeit und den damit verbundenen Aufgaben bis zur Höhe von 1.000,00 €.

Die Zuwendung darf 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

 

Der Zuschuss wird jährlich auf Antrag gewährt.

 

Von Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie wurde empfohlen, den Antrag vorsorglich bereits im Dezember 2006 zu stellen, da die PRINT-Nachfolgeprojekte nach Eingang bevorzugt beschieden werden.

Dieser Antrag vom 21. Dezember 2006 ist mit Bescheid vom 29. Dezember 2006 vorläufig bewilligt worden.

 

Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens eine Sozialpädagogin/ein Sozialpädagoge oder eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss als Vollzeitkraft beschäftigt wird oder entsprechende Teilzeitkräfte beschäftigt werden. Es soll daher eine Ausschreibung einer entsprechenden Stelle nach Entgeltgruppe 9 TVöD vorgenommen werden.


Brutto-Vergütung                                           35.050,99 €

Arbeitgeberanteil                                          10.736,53 €

                                                                        __________

                                                                        45.787,52 €

./. Sachausgaben                                            1.250,00 €

                                                                        __________

Summe:                                                          47.037,52 €

./. beantragte Landesmittel                          23.893,76 €

                                                                        __________

zu finanzieren durch SG Lüchow/W.,

Stadt Lüchow/W., Flecken Clenze u. w.     23.143,76 €

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Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt,

 

a)         die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beginnt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt mit dem Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekt (NiKo) und

 

b)         die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Stelle nach Entgeltgruppe 9 TVöD auszuschreiben.