Betreff
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
030/2017 SG
Aktenzeichen
401100SG:0002/A-Satzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Schulleitungen von Trebel und Woltersdorf haben am 2. November 2016 bei der Samtgemeinde vorgesprochen. Sie erläuterten, dass die Grundschule Woltersdorf zum Schuljahr 2017/18 nur noch 19 Schülerinnen und Schüler haben werde. Mit dieser geringen Schülerzahl könne aus pädagogischen Gründen keine gute Schule mehr gemacht werden. Aus diesem Grund haben sie die vorzeitige Aufhebung des Schulstandortes Woltersdorf beantragt.

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist diesem Wunsch nachgekommen und hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2017 die vorzeitige Aufhebung des Schulstandortes Woltersdorf zum Ende des Schuljahres 2017/18 beschlossen.

Den Eltern des bisherigen Schuleinzugsbereiches Woltersdorf wird für die Jahre 2017/18 und 2018/19 freigestellt, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau einzuschulen .

Den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 und 3 wird freigestellt, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau zu beschulen.

 

Der Aufhebungsbescheid des Schulstandortes Woltersdorf zum 31. Juli 2017 wurde der Verwaltung mit E-Mail vom 16. Februar 2017 von der Landesschulbehörde übersandt. Das Original ist noch auf dem Postweg.

 

Der Schulbezirk der Grundschule Plate (§ 1 Ziffer 5 der Satzung) wurde entsprechend der gefassten Beschlüsse angepasst.

 

Eine weitere Änderung der Satzung ist durch die Namensänderung der Astrid-Lindgren-Schule in „Astrid-Lindgren-Südkreisschule“ erforderlich.


Kosten für die Veröffentlichung.

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).