Betreff
Bebauungsplan "Am Kreuzweg - 2. Änderung" im Ortsteil Grabow
Beschluss über weitere Stellungnahmen
Vorlage
044/1
Aktenzeichen
612605ST:2.Änderung Am Kreuzweg
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten hat bereits am 12. Januar 2006 über die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen beraten und dazu eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, ebenso wie für den Satzungsbeschluss.

 

Zur weiteren Erläuterung des Problems „Biogasanlage“ wurden der Ortsvertrauensmann und Herr Wolfrath vom Verwaltungsausschuss eingeladen.

 

Daraufhin hat der Verwaltungsausschuss am 13. Februar 2006 ebenfalls die Beschlussempfehlung ausgesprochen.

 

Noch vor der Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) teilte die Biomasse Wendland Verwaltungs GmbH mit Schreiben vom 15. März 2006 mit, dass sie das Projekt „Biogasanlage Grabow“ im Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten vorstellen möchte.

Daraufhin wurde die Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ bei der Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 20. März 2006 vertagt, um zu prüfen, ob auf Grund der zu erstellenden Gutachten weitere Festsetzungen erforderlich sein könnten.

 

Die von der Investorin in Auftrag gegebenen Gutachten wurden am 5. September 2006 vorgelegt und hatten keine Folgen für die Bauleitplanung. Die vorgesehene Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung musste erneut von der Tagesordnung genommen werden, da wenige Tage vor der Sitzung des Rates erneute Stellungnahmen eingegangen waren.

 

Zum gleichen Zeitpunkt wie die Stellungnahmen wurde der Genehmigungsantrag für die Biogasanlage zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Hinsichtlich der Erschließung des Vorhabens ist die Finanzierung abzuklären und eventuell durch vertragliche Vereinbarungen sicherzustellen.

 

Am Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten am 10. Januar 2007 ist erneut eine umfangreiche Stellungnahme von Rechtsanwälten eingegangen.

 

Diese Stellungnahmen erfordern keine Änderung der Planung. Es ist jedoch über die Stellungnahmen zu beschließen.

Die Stellungnahmen sind mit dem Beschlussvorschlag als Anlagen beigefügt.

 

Planerisch kann die Bebauungsplanänderung abgeschlossen werden.


Keine


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Über die weiteren Stellungnahmen wird, wie in der Anlage ausgeführt, entschieden.