Die
Interessengemeinschaft für Handel und Gewerbe e. V. Lüchow beantragt für das
Jahr 2007 in der Stadt Lüchow (Wendland) die Öffnung der Verkaufsstellen für
folgende drei Sonntage:
01. April
2007 „Frühlingserwachen“
03. Juni
2007 „Spargelsonntag“
07.
Oktober 2007 „Laternensonntag“
Bei
dem 01. April 2007 handelt es sich um einen Erlebniseinkaufssonntag, der auf
den beginnenden Frühling ausgerichtet ist und das neue Frühjahrsangebot in den
Vordergrund stellt.
Der
03. Juni 2007 und der 07. Oktober 2007 stellen ein traditionelles Ereignis dar,
welches regelmäßig wiederkehrt und auswärtige Besucher in großer Zahl anlockt.
Alle
o. g. Veranstaltungen haben überregionalen Charakter und ziehen gerade aus dem
umliegenden Bereich auswärtige Besucher in großer Zahl an.
Nach
§§ 14 und 16 Ladenschlussgesetz können aus Anlass von Märkten, Messen und
„ähnlichen Veranstaltungen“ Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier
Sonntagen von 13.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr zugelassen werden. Hierfür ist
der Erlass einer Rechtsverordnung durch den Samtgemeinderat erforderlich, die
öffentlich bekannt zu machen ist.
Zur
Zeit finden Beratungen auf Landesebene statt, das Ladenschlussgesetz zu ändern.
Allerdings steht noch nicht fest, ob diese Gesetzesänderung rechtzeitig zum 1.
April 2007 in Kraft tritt. Vorsorglich sollte deshalb die vorliegende
Verordnung vom Samtgemeinderat beschlossen werden.
Es
entstehen Kosten von rund 200,-- EURO für die Veröffentlichung der Verordnung
in der EJZ unter „amtliche Bekanntmachungen“.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende
Verordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen in der Stadt Lüchow (Wendland)
am 01. April 2007, 03. Juni 2007 und 07. Oktober 2007 zu erlassen.