Betreff
Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
039/2017 SG
Aktenzeichen
114200SG;102004SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2017 die nicht hauptberuflich beschäftigte Gleichstellungsbeauftrage Beate Maatsch mit Wirkung vom 1. August 2017 abberufen und Frau Dr. Ingrid Holst mit Wirkung ab dem 1. August 2017 als hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte berufen. In Samtgemeinden, in denen die Gleichstellungsbeauftrage nicht hauptberuflich beschäftigt ist, regelt die Vertretung die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte entsprechend der Regelungen aus § 9 Absatz 2 bis 6 NKomVG durch Satzung. Die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich direkt aus § 9 NKomVG. Daher ist die Satzung nicht mehr erforderlich und kann aufgehoben werden.


Keine! 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 12. Dezember 2007 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.