Herr Claudius Teske hat zum 1. Januar 2017 die Geschäftsführung der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH übernommen. Die Prüfung der Lage ergab, dass ein auf ein Mindestmaß reduzierter Weiterbetrieb nur möglich war, indem der Landkreis Lüchow-Dannenberg im März 2017 im Kreisausschuss beschlossen hat, ein Darlehen in Höhe von 25.000,00 € zu gewähren.
In der Folgezeit ergaben sich nunmehr weitere Aufwandsposten, die von der Akademie nur bedient werden können, wenn ein Zuschuss in Höhe von 12.500,00 € gewährt wird. In einem informellen Gespräch hat sich der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am 24. Juli 2017 grundsätzlich bereit erklärt, ein solches Darlehen zu gewähren.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/- |
12.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige
Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/ |
57.1.2 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH ein Darlehen mit Rangrücktritt in Höhe von 12.500,00 € zu gewähren. Der Betrag wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.