Im Rahmen eines Leaderprojektes wurde die Machbarkeitsstudie „Dörfliches
Carsharing im ländlichen Raum – Beispielregion Wendland“ im April 2017
erstellt.
Diese Studie wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
erstmalig inhaltlich vorgestellt.
Mit dieser Machbarkeitsstudie liegt eine ausführliche
Informationsgrundlage zu den verschiedensten Carsharing-Modellen und anderen
Beispielen aus ländlichen Räumen vor. Auf Basis erster stichprobenartiger
Befragungen in den Rundlingsdörfern und unterschiedlichen Kalkulationsmodellen
lässt sich annehmen, dass es ein Interesse an diesem neuen Mobilitätsangebot
und realistische Umsetzungschancen gibt.
Das Thema „Mobilität im ländlichen Raum“ steht aktuell im Fokus der
Politik und es wäre jetzt der richtige Moment, einen weiteren Schritt in die
Umsetzung zu gehen. Attraktiv hierfür ist die Ausschreibung des Förderprogramms
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative „Kurze Wege für den
Klimaschutz“. Hierdurch werden Nachbarschaftsinitiativen zur Vermeidung von
Treibhausgasemissionen innerhalb von maximal zwei Jahren mit Personal- und
Sachmittel gefördert. Das würde thematisch hervorragend zum lokalen Ansatz der
Unterstützung der Rundlingsdörfer und ihrer Bewohner bei der Entwicklung neuer
Formen der Mobilität passen. Das Programm sieht ein zweistufiges
Antragsverfahren vor und die 3-seitge Projektskizze musste bis zum 1. Juli 2017
eingereicht werden. Hierüber wurden die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses
in der Sitzung am 16. Juni 2017 informiert. Die Skizze stellt den lokalen
Hintergrund, den Lösungsansatz und die beteiligten Akteure vor. Überzeugt diese
Projektskizze, wird der Antragsteller vermutlich im Herbst 2017 zu einem
ausführlichen Antrag aufgefordert.
Damit eine Chance auf Einreichung eines Förderantrages besteht, wurde
zunächst durch den Verfasser der Machbarkeitsstudie, Herrn Stefan Gadegast,
eine Skizze erstellt. Diese Projektskizze mit dem Thema „Aufbau eines
regionalen, nichtkommerziellen Carsharingangebotes im ländlichen Raum.
Etablierung eines zusätzlichen Mobilitätsangebotes im Umweltverbund zur
Reduzierung des regionalen Fahrzeugbestandes. Integration eines
Ride-Sharing-Systems für BerufspendlerInnen“ wurde am 16. Juni 2017 bei der
zuständigen Programmstelle eingereicht.
Nunmehr müsste entschieden werden, ob ein derartiges Projekt
weiterverfolgt werden soll und die Samtgemeinde dazu bereit ist, wenn sie dazu
aufgefordert wird, einen Förderantrag zum Thema „Mobilität“ zu stellen.
Das Projekt hätte eine Laufzeit vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2020.
Die Förderquote beträgt maximal 90 % der Gesamtsumme.
Die Umsetzung dieses Projektes sollte mit der Person Stefan Gadegast
erfolgen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Die Maßnahme muss im Haushaltsplan 2018 veranschlagt werden? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
126.930,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung? |
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Nein |
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X |
Ja, Förderquote bis zu 90 % der Gesamtausgaben |
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Höhe: |
114.237,00 |
€ |
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Nein |
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Ja |
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Ohne!