Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und Entlastung des Stadtdirektors für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
074/2017 ST
Aktenzeichen
202501SG:2011/Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Gemeinden haben gem. § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2011 wurde von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2011 im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss über 565.603,31 € und im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 35.922,84 € ab. Bei den ordentlichen Erträgen wirkten sich insbesondere die Mehrerträge aus Gewerbesteuer, der Auflösung von Sonderposten sowie Dividenden positiv aus. Diese Mehrerträge reichten neben den Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen aber nicht aus, um die Mehraufwendungen u. a. für Gewerbesteuer-, Kreis- und Samtgemeindeumlagen, Abschreibungen und Zinsen abzudecken, so dass das ordentliche Ergebnis um 79.796,69 € schlechter ausfiel als geplant. Das negative außerordentliche Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibungen im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt und dem Berthold-Roggan-Ring.

 

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2011 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.8

Immobilienmanagement

               60.782,06

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

                  7.962,90

54.1.1

Straßen und Wege

               13.471,70

54.6.1

Öffentliche Parkplätze

                     458,62

55.3.1

Friedhofswesen

                  7.699,35

57.3.1

Marktwesen

                  8.054,52

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

         1.941.492,52

 

Personalkosten

               30.364,87

 

Lediglich im Produkt „Öffentliche Parkplätze“ stehen ausreichend Mehrerträge zu Finanzierung der Budgetüberschreitung zur Verfügung. Da für die Mehraufwendungen bisher keine Ausgabeermächtigungen vorliegen, sind die Überschreitungen als überplanmäßige Aufwendungen noch nachträglich durch den Stadtrat zu beschließen.

 

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.6

Finanzverwaltung

                          7,62

11.1.8

Immobilienmanagement

               10.243,70

36.6.2

Jugend- und Familieneinrichtungen

 

                  3.858,25

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder,

Jugend, Familie

 

                  2.842,04

54.1.1

Straßen und Wege

             145.160,78

54.5.2

Straßenbeleuchtung

                  2.815,35

54.6.1

Öffentliche Parkplätze

                  3.851,41

55.1.1

Park- u. Grünanlagen

                  1.380,49

57.1.2

Wirtschaftsförderung

                        44,69

61.1.1

Steuern, allgemeine Zuweisungen

               15.049,97

 

Ein Beschluss zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 1.637.736,16 € konnte zu 36,4 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Da sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit per Saldo ein Finanzmittelüberschuss, der erheblich über den zu leistenden Tilgungen in Höhe von 152.733,40 € liegt, ergibt, stehen diese Mittel neben der Darlehensaufnahme zur Deckung des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzmittelbedarfs zur Verfügung. Unter Hinzurechnung des Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.338.197,24 €, der zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2011 beiträgt.

Für die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Lediglich für den Erwerb von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen lagen nur Haushaltsermächtigungen für den Ergebnishaushalt vor. Da es sich hierbei aber um aktivierungspflichtige Ausgaben handelt, ist ein Beschluss des Stadtrates hierfür noch einzuholen

Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2011 mit einer Bilanzsumme über 32.163.246,65 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 26.514.926,48 € ausgewiesen. Durch die Abstufung von Straßen sowie die Investitionen 2012 steigt das Sachvermögen. Durch die Berichtigung der Eröffnungsbilanz hinsichtlich des immateriellen und Sachvermögens, der Sonderposten aus Investitionszuschüssen und -zuwendungen, der Forderungen sowie der Rückstellungen und durch die unentgeltliche Vermögensübernahme durch die Abstufung der B248/493 gibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen von 287.345,76 €. Rückstellungen wurden insbesondere für Kreis- und Samtgemeindeumlage, Rückerstattung von Konzessionsabgaben sowie Prüfungskosten gebildet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum von Januar bis Mai 2017 mit Unterbrechungen geprüft. Mit Datum vom 15. Mai 2017 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen,

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)       die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.8

Immobilienmanagement

               60.782,06

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

                  7.962,90

54.1.1

Straßen und Wege

               13.471,70

54.6.1

Öffentliche Parkplätze

                     458,62

55.3.1

Friedhofswesen

                  7.699,35

57.3.1

Marktwesen

                  8.054,52

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

         1.941.492,52

 

Personalkosten

               30.364,87

 

b)    für Erwerb von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen im Produkt 51.1.1 „Bauleitplanung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 28.280,35 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)       den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festzustellen,

 

d)    die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2011 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)      mit dem für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 565.603,31 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss in Höhe von 419.630,61 € und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis 2011 über 35.922,84 € auszugleichen und den verbleibenden Restbetrag von 110.049,86 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,

 

f)     dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.