Die
Gemeinden haben gem. § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss – bestehend aus
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht -
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2011 wurde von der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der
Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2011 im ordentlichen Ergebnis
mit einem Überschuss über 565.603,31 € und im außerordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von 35.922,84 € ab. Bei den ordentlichen Erträgen
wirkten sich insbesondere die Mehrerträge aus Gewerbesteuer, der Auflösung von
Sonderposten sowie Dividenden positiv aus. Diese Mehrerträge reichten neben den
Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen aber nicht aus, um die
Mehraufwendungen u. a. für Gewerbesteuer-, Kreis- und Samtgemeindeumlagen,
Abschreibungen und Zinsen abzudecken, so dass das ordentliche Ergebnis um
79.796,69 € schlechter ausfiel als geplant. Das negative außerordentliche
Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibungen im
Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt und dem
Berthold-Roggan-Ring.
Zu
Budgetüberschreitungen kam es in 2011 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
60.782,06 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
7.962,90 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
13.471,70 |
54.6.1 |
Öffentliche Parkplätze |
458,62 |
55.3.1 |
Friedhofswesen |
7.699,35 |
57.3.1 |
Marktwesen |
8.054,52 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
1.941.492,52 |
|
Personalkosten |
30.364,87 |
Lediglich
im Produkt „Öffentliche Parkplätze“ stehen ausreichend Mehrerträge zu
Finanzierung der Budgetüberschreitung zur Verfügung. Da für die
Mehraufwendungen bisher keine Ausgabeermächtigungen vorliegen, sind die
Überschreitungen als überplanmäßige Aufwendungen noch nachträglich durch den
Stadtrat zu beschließen.
Bei den
zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
7,62 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
10.243,70 |
36.6.2 |
Jugend- und Familieneinrichtungen |
3.858,25 |
36.7.8 |
Sonstige
Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie |
2.842,04 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
145.160,78 |
54.5.2 |
Straßenbeleuchtung |
2.815,35 |
54.6.1 |
Öffentliche Parkplätze |
3.851,41 |
55.1.1 |
Park- u. Grünanlagen |
1.380,49 |
57.1.2 |
Wirtschaftsförderung |
44,69 |
61.1.1 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
15.049,97 |
Ein
Beschluss zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets
durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist nach § 117 NKomVG nicht
erforderlich.
Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 1.637.736,16 € konnte zu
36,4 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und sonstigen Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit gedeckt werden. Da sich aus der laufenden
Geschäftstätigkeit per Saldo ein Finanzmittelüberschuss, der erheblich über den
zu leistenden Tilgungen in Höhe von 152.733,40 € liegt, ergibt, stehen diese
Mittel neben der Darlehensaufnahme zur Deckung des aus
der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzmittelbedarfs zur Verfügung. Unter Hinzurechnung des Saldos aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in Höhe
von 1.338.197,24 €, der zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2011
beiträgt.
Für
die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem
Vorjahr vor. Lediglich für den Erwerb von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen
im Zusammenhang mit der Erstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen lagen nur
Haushaltsermächtigungen für den Ergebnishaushalt vor. Da es sich hierbei aber
um aktivierungspflichtige Ausgaben handelt, ist ein Beschluss des Stadtrates
hierfür noch einzuholen
Die
Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2011 mit
einer Bilanzsumme über 32.163.246,65 € ab. Auf
der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von
26.514.926,48 € ausgewiesen. Durch die Abstufung von Straßen sowie die
Investitionen 2012 steigt das Sachvermögen. Durch die Berichtigung der
Eröffnungsbilanz hinsichtlich des immateriellen und Sachvermögens, der Sonderposten
aus Investitionszuschüssen und -zuwendungen, der Forderungen sowie der
Rückstellungen und durch die unentgeltliche Vermögensübernahme durch die
Abstufung der B248/493 gibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen von
287.345,76 €. Rückstellungen wurden insbesondere für Kreis- und
Samtgemeindeumlage, Rückerstattung von Konzessionsabgaben sowie Prüfungskosten
gebildet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum von Januar bis Mai 2017 mit Unterbrechungen geprüft. Mit Datum vom 15. Mai 2017 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
|
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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|
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
|
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
||
|
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
|
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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|
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
|
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen,
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung
für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung
zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
60.782,06 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
7.962,90 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
13.471,70 |
54.6.1 |
Öffentliche Parkplätze |
458,62 |
55.3.1 |
Friedhofswesen |
7.699,35 |
57.3.1 |
Marktwesen |
8.054,52 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
1.941.492,52 |
|
Personalkosten |
30.364,87 |
b)
für
Erwerb von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen im Produkt 51.1.1
„Bauleitplanung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 28.280,35 € zur Verfügung zu
stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2011 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
mit dem
für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 565.603,31
€ den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss in Höhe von 419.630,61 € und
den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis 2011 über 35.922,84 €
auszugleichen und den verbleibenden Restbetrag von 110.049,86 € der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,
f)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.