Es wurde für die neu entstandene Kinderarztpraxis in der Rosenstraße 10, direkt am Durchgang zum Parkplatz Dr.-Lindemann-Straße, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um einen Lichtpunkt beantragt.
Die zusätzliche Straßenlaterne soll zur besseren Ausleuchtung des Durchgangsweges dienen. Die Arztpraxis erfüllt einen öffentlichen Auftrag (Notdienste).
Es soll mit dem zusätzlichen Lichtpunkt den Patienten ein gesicherter Fußweg in der dunklen Jahreszeit sowie im nächtlichen Notdienst gewährleistet werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
2.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
100.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
17.085 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel stehen bei der Investiv-Nr. 17.085 – Straßenbeleuchtung der Stadt Lüchow (Wendland) – zur Verfügung.
Ohne!