Betreff
Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow (an der Wallstraße)
Vorlage
079/2017 ST
Aktenzeichen
232010ST:0062
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Firma G. Schulz & Sohn GmbH beantragt, eine Teilfläche von etwa 86 m² aus dem Flurstück 63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow, zu erwerben. Der Bodenrichtwert beträgt hier 58,00 €/m². Die Fläche soll zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Im Bebauungsplan ist diese Fläche als öffentliche Parkfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan lässt sich allerdings nicht umsetzen, da hierfür weitere Grundstücke benötigt werden, die nicht im Besitz der Stadt sind. Dennoch sollte die Fläche aus Sicht der Stadt nicht veräußert werden.

Eine Nutzungsvereinbarung sollte hingegen möglich sein. Die Nutzungsentschädigung wird aus der Grundstücksgröße, dem Liegenschaftszinssatz und dem Bodenrichtwert ermittelt. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

360,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Verkauf einer etwa 86 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow, abzulehnen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Nutzungsvereinbarung mit der Firma G. Schulz & Sohn GmbH abzuschließen.