Die Firma G. Schulz & Sohn GmbH beantragt, eine Teilfläche von etwa 86 m² aus dem Flurstück 63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow, zu erwerben. Der Bodenrichtwert beträgt hier 58,00 €/m². Die Fläche soll zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Im Bebauungsplan ist diese Fläche als öffentliche Parkfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan lässt sich allerdings nicht umsetzen, da hierfür weitere Grundstücke benötigt werden, die nicht im Besitz der Stadt sind. Dennoch sollte die Fläche aus Sicht der Stadt nicht veräußert werden.
Eine Nutzungsvereinbarung sollte hingegen möglich sein. Die Nutzungsentschädigung wird aus der Grundstücksgröße, dem Liegenschaftszinssatz und dem Bodenrichtwert ermittelt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamt |
360,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Verkauf einer etwa 86 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 63/6, Flur 9, Gemarkung Lüchow, abzulehnen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Nutzungsvereinbarung mit der Firma G. Schulz & Sohn GmbH abzuschließen.