Die
Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2011 ist
neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle
Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2011 im ordentlichen Ergebnis
mit einem Fehlbetrag über 394.018,00 € und im außerordentlichen Ergebnis mit
einem Überschuss in Höhe von 21.306,10 ab. Bei den ordentlichen Erträgen
konnten die Mindererträge aus der Auflösung von Sonderposten insbesondere durch
die höheren Schlüsselzuweisungen, Erträge aus Kostenerstattungen und
Zinserträge nicht kompensiert werden. Trotz der
Mindererträge und höheren Aufwendungen für Personal sowie Sach- und
Dienstleistungen fiel u. a. durch geringere Abschreibungen und Zinsaufwendungen
das ordentliche Ergebnis um 1.763.182,00 € besser aus als geplant (-
2.157.200,00 €). Das positiv außerordentliche Ergebnis resultiert im
Wesentlichen aus den Erstattungen von in Vorjahren geleisteter Vorauszahlungen.
Zu
Budgetüberschreitungen kam es in 2011 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.4 |
Personalangelegenheiten |
20.219,82 |
11.1.7 |
Kasse |
2.112,51 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
214.778,05 |
12.1.1 |
Statistik und Wahlen |
6.351,12 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
1.668,44 |
12.2.3 |
Personenstandswesen |
650,75 |
12.2.4 |
Meldewesen |
28.590,64 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
70.144,00 |
Die
Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Kasse“,
„Verkehrsregelung/-lenkung“, „Personenstandswesen“, „Meldewesen“ und
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt
werden. In übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch
Mehrerträge erzielt werden; diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Da für
die Mehraufwendungen bisher keine Ausgabeermächtigungen vorliegen, sind die
Überschreitungen als überplanmäßige Aufwendungen noch nachträglich durch den
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu beschließen.
Bei den
zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.5 |
Einrichtung f. d. gesamte
Ver- waltung |
179.160,06 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
23,00 |
11.1.7 |
Kasse |
2,50 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
12.326,60 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung u.
-lenkung |
3.527,46 |
12.2.3 |
Personenstandswesen |
1.610,03 |
12.2.4 |
Meldewesen |
140,50 |
12.6.1 |
Brandschutz |
148.010,16 |
21.1.1 |
Grundschulen |
944.375,45 |
27.2.1 |
Bücherei |
12.462,25 |
28.1.1 |
Heimatpflege u.
Kulturangele- genheiten |
5.706,24 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
35.761,22 |
42.4.1 |
Bäder |
189,71 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
5.768,14 |
Die
Abweichungen der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen
aus Fehleinschätzung hinsichtlich der zu verrechnenden Abschreibungen und der
Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Ein
Beschluss zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets
durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist nach § 117 NKomVG nicht
erforderlich.
Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 2.273.591,48 €
konnte zu 18,4 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von
Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der
Investitionstätigkeit sowie der Finanzbedarf aus der laufenden
Geschäftstätigkeit, den Darlehenstilgungen und dem Saldo aus den
haushaltsunwirksamen Vorgängen wurden durch die Aufnahme von Darlehen
finanziert. Kredite für Investitionen wurden in Höhe von insgesamt 4.560,552,35
€ aufgenommen. Es verbleibt ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.119.346,86
€, der zur Reduzierung der Liquiditätskredite und zur Verbesserung der
Liquidität am Jahresende 2011 beiträgt.
Für
die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem
Vorjahr vor. Lediglich für den Erwerb eines Sofas für die Bücherei ist vom Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) noch eine außerplanmäßige Ausgabe
nachträglich zu genehmigen. Zur Deckung des ebenfalls überschrittenen
investiven Budgets „Einrichtung der Jugendarbeit“ - verursacht durch die
Anschaffung einer APE für das JAM-Keeper-Projekt - stehen zusätzliche
Investitionszuwendungen, die für dieses Projekt eingeworben werden konnten, zur
Verfügung.
Die
Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2011
mit einer Bilanzsumme über 48.009.891,13 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 27.349.938,68 € ausgewiesen.
Durch die Investitionen 2012 (u. a. energetische Sanierung der Grundschulen
Lüchow und Lemgow sowie der Sporthalle Lüchow) steigt das Sachvermögen.
Aufgrund
der Berichtigung der Eröffnungsbilanz hinsichtlich des immateriellen und
Sachvermögens, der Sonderposten aus Investitionszuschüssen und -zuwendungen,
der Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen gibt sich per Saldo ein Rückgang im
Reinvermögen von 262.149,91 €. Rückstellungen wurden insbesondere für
Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Altersteilzeitvereinbarungen sowie
geleistete Mehrarbeitsstunden gebildet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von Dezember 2016 bis Juli 2017 mit Unterbrechungen geprüft. Mit Datum vom 25. Juli 2017 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.
Keine!
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.4 |
Personalangelegenheiten |
20.219,82 |
11.1.7 |
Kasse |
2.112,51 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
214.778,05 |
12.1.1 |
Statistik und Wahlen |
6.351,12 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
1.668,44 |
12.2.3 |
Personenstandswesen |
650,75 |
12.2.4 |
Meldewesen |
28.590,64 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
70.144,00 |
b)
für
Erwerb eines Sofas im Produkt 27.2.1 „Bücherei“ außerplanmäßig Mittel in Höhe
von 228,00 € zur Verfügung zu stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2011 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
den
Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 394.018,00 € auf neue
Rechnung vorzutragen,
f)
mit dem
für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis über
21.306,10 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.