Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2017; hier Ganzjahresbad in Lüchow (Wendland)
Vorlage
058/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Stadt Lüchow (Wendland) stellt seit 2014 jährlich einen Betrag in Höhe von 30.252,10 € für die Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verfügung.

Dieser Betrag wird jedes Jahr von der Samtgemeinde an die Bäder-Betriebs GmbH (LüBad) weitergegeben.

Diese Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Sie gilt unabhängig von den Regelungen des gedeckelten Zuschusses für das LüBad.

Da die Samtgemeinde exakt die Summe auskehrt, die zuvor von der Stadt eingenommen wurde, handelt es sich um ein sogenanntes „Nullsummenverfahren“.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

30.252,10

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

210.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

42.4.1/

4318000

 

 

Nein;

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

 

Nein

 

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

 

Ja

 

X

Nein, ÜPL

30.252,10

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

3142000/622006

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

07/4312000, 46003

Höhe:

30.252,10

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

X

Ja

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 30.252,10 € zuzustimmen.