Die Stadt Lüchow (Wendland) stellt seit 2014 jährlich einen Betrag in Höhe von 30.252,10 € für die Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verfügung.
Dieser Betrag wird jedes Jahr von der Samtgemeinde an die Bäder-Betriebs GmbH (LüBad) weitergegeben.
Diese Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Sie gilt unabhängig von den Regelungen des gedeckelten Zuschusses für das LüBad.
Da die Samtgemeinde exakt die Summe auskehrt, die zuvor von der Stadt eingenommen wurde, handelt es sich um ein sogenanntes „Nullsummenverfahren“.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
30.252,10 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
210.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
42.4.1/ 4318000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
30.252,10 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
3142000/622006 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
07/4312000, 46003 |
Höhe: |
30.252,10 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
X |
Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 30.252,10 € zuzustimmen.