Betreff
Genehmigung einer Umwidmung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2017; hier: Kostenbeteiligung für ein landkreisweites Tourismuskonzept
Vorlage
059/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt derzeit über kein Tourismuskonzept. Aufgrund dieses Fehls können weder der Landkreis noch die Samtgemeinden EFRE-Fördermittel für die Tourismus-Thematik beantragen.

Nach Abstimmung mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg muss ein solches Tourismuskonzept nicht vollständig neu entwickelt werden. Es reicht aus, wenn das seinerzeit von der IFT GmbH aus Köln für den Landkreis entwickelte Konzept fortgeschrieben und partiell erweitert wird. Diese Arbeiten können durch die COMPASS GmbH erfolgen. Die COMPASS GmbH beziffert die entstehenden Kosten auf 8.925,00 € brutto.

 

Zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden ist abgestimmt, dass sich die Kosten wie folgt geteilt werden:

 

Der Landkreis trägt 50 % der Gesamtkosten und die drei Samtgemeinden teilen sich die anderen 50 % nach Einwohnerzahlen entsprechend auf.

 

Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ergibt sich somit ein Brutto-Betrag in Höhe von 2.226,79 €.

 

Diese Mittel stehen im Haushalt 2017 nicht zur Verfügung.

 

Im Haushalt sind aber für das Wendland Regionalmarketing (WRM) für das Betreiben der Touristinformation in Lüchow (Wendland) in 2017 96.000,00 € enthalten. Da das WRM von dieser Gesamtsumme 10.000,00 € nicht abrufen wird, besteht die Möglichkeit der Umwidmung der benötigten 2.226,79 € für das Konzept. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

2.226,79

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Dadurch, dass das WRM weniger Mittel als geplant für 2017 abruft, stehen im Haushalt 10.000,00 € zur Verfügung. Durch die Umwidmung fließen 2.226,79 € für die Erstellung des landkreisweiten Tourismuskonzeptes ab. Der Restbetrag verbleibt im Haushalt.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer Umwidmung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.226,79 € für die Finanzierung eines Tourismuskonzeptes für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zuzustimmen.