Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt derzeit über kein Tourismuskonzept. Aufgrund dieses Fehls können weder der Landkreis noch die Samtgemeinden EFRE-Fördermittel für die Tourismus-Thematik beantragen.
Nach Abstimmung mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg muss ein solches Tourismuskonzept nicht vollständig neu entwickelt werden. Es reicht aus, wenn das seinerzeit von der IFT GmbH aus Köln für den Landkreis entwickelte Konzept fortgeschrieben und partiell erweitert wird. Diese Arbeiten können durch die COMPASS GmbH erfolgen. Die COMPASS GmbH beziffert die entstehenden Kosten auf 8.925,00 € brutto.
Zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden ist abgestimmt, dass sich die Kosten wie folgt geteilt werden:
Der Landkreis trägt 50 % der Gesamtkosten und die drei Samtgemeinden teilen sich die anderen 50 % nach Einwohnerzahlen entsprechend auf.
Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ergibt sich somit ein Brutto-Betrag in Höhe von 2.226,79 €.
Diese Mittel stehen im Haushalt 2017 nicht zur Verfügung.
Im Haushalt sind aber für das Wendland Regionalmarketing (WRM) für das Betreiben der Touristinformation in Lüchow (Wendland) in 2017 96.000,00 € enthalten. Da das WRM von dieser Gesamtsumme 10.000,00 € nicht abrufen wird, besteht die Möglichkeit der Umwidmung der benötigten 2.226,79 € für das Konzept.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
2.226,79 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Dadurch, dass das WRM weniger Mittel als geplant für 2017 abruft, stehen im Haushalt 10.000,00 € zur Verfügung. Durch die Umwidmung fließen 2.226,79 € für die Erstellung des landkreisweiten Tourismuskonzeptes ab. Der Restbetrag verbleibt im Haushalt.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer Umwidmung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.226,79 € für die Finanzierung eines Tourismuskonzeptes für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zuzustimmen.