Betreff
Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb unentgeltlich zu erfüllender Pflichtaufgaben"
Vorlage
064/2017 SG
Aktenzeichen
371002SG:Feuerwehrgebührenordnung
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Kosten- und Gebührentarif der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Sach- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben aus dem Jahr 2007 genügt nicht mehr den neuesten Anforderungen, welche die Rechtsprechung an solche Gebührentarife stellt.

 

Diesen Gebührentarifen muss eine Gebührenkalkulation nach den Anforderungen des Niedersächsischen Kommunalen Abgabengesetzes zugrunde liegen.

 

Solch eine Gebührenkalkulation wurde durchgeführt.

 

Die kalkulierten Stundensätze sind allerdings sehr hoch. Dies hat den Grund, dass hohe kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen) zu Buche schlagen und dem gegenüber nur geringe Einsatzstunden stehen.

 

Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts dürfen die Gebühren nach dem Übermaßverbot aufgrund niedriger Einsatzzahlen dem Gebührenschuldner nicht über ein vertretbares Maß hinaus belasten.

 

Bei Gebührensätzen für Fahrzeuge von über 1.000,00 €/Stunde für beispielsweise ein TSF W wird ein vertretbares Maß erheblich überschritten.

 

Die Deckelung der Beträge liegt hierbei im Ermessen der Samtgemeinde.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, 16 % der kalkulierten Gebührensätze der Fahrzeuge auf die Gebührenschuldner umzulegen.

 

Der Vorschlag, die Gebühren auf 16 % der kalkulierten Gebühren zu deckeln, beruht auf Folgendem:

 

Es wurden die Fahrtenbücher aller Fahrzeuge der Schwerpunktwehr Lüchow, Stützpunktwehr Bergen an der Dumme und Lemgow, Ortswehren Tüschau-Krummasel, Vasenthien und Lensian ausgewertet.

 

Bei der Auswertung kam heraus, dass durchschnittlich 16 % aller Fahrten der Fahrzeuge Einsatzfahrten waren. Die übrigen 84 % sind Fahrten für Lehrgänge, Übungen, Inspektionen zur FTZ, Tanken usw.

 

Der kalkulierte Satz einer Personalstunde liegt bei 84,44 €.

 

Auch hier ist aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf das aus der Rechtsprechung entwickelte „Übermaßverbot“ eine Deckelung erforderlich.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung scheint ein Stundensatz von 42,22 €, also eine Deckelung von 50 % als angemessen. Stundensätze in dieser Höhe sind von der Rechtsprechung in der Vergangenheit nicht beanstandet worden.

 

Im Zuge der Überarbeitung des Gebührentarifs wurde auch die Satzung an die neuesten Anforderungen angepasst und teilweise ergänzt.

 

Es wurde unter anderem eingefügt, dass die Kosten für Sonderlöschmittel sowie deren spätere Entsorgung mit abgerechnet werden können.   


Keine! 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben inklusive dem Gebührenverzeichnis zu erlassen.