Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat für die Planung der Erweiterung des Außenbeckens 25.000,00 € im Haushalt 2017 bereitgestellt.
Seitens der Gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH wurde ein Konzept für eine Erweiterung des LüBads um ein Außenbecken und einen Spraypark entwickelt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Grundsätzlich war geplant, die Maßnahme durch den Einsatz von Fördermitteln umzusetzen. Dies lässt sich derzeit jedoch nicht verwirklichen.
Um jedoch konkrete und belastbare Kosten zu ermitteln, sind weitere Planungen erforderlich. Hier soll auch festgestellt werden, ob und wie das Konzept der Gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH umgesetzt werden kann. Gerade im Hinblick auf die Investitionskosten ist zu klären, ob und wie die Erweiterung in mehrere Schritte unterteilt werden kann.
Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung die Einschaltung eines Planungsbüros erforderlich. Die Beauftragung soll als Stufenauftrag erfolgen. Das bedeutet, dass zunächst nur die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt wird. Sofern die Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Projekt weiterzuverfolgen, werden die weiteren, notwendigen Leistungsphasen beauftragt. Sofern für die Erweiterung des Bades Fördermittel beantragt werden, ist die Beauftragung unschädlich.
Die Beauftragung wird im ersten Schritt Kosten in Höhe von etwa 16.000,00 € verursachen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
16.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
25.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV17.118 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Planungsleistungen für die Erweiterung des LüBads zu vergeben. Die Leistungen werden als Stufenauftrag vergeben. Zunächst wird die Leistungsphase 2 vergeben. Die weitere Beauftragung erfolgt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien.