Betreff
Vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schnega
Vorlage
065/2017 SG
Aktenzeichen
376211SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das alte Löschgruppenfahrzeug (LF 8) der Freiwilligen Feuerwehr Schnega ist auf der Einsatzfahrt nach Hildesheim im Rahmen der Kreisbereitschaft durch einen Unfall schwer beschädigt worden. Es wird wieder soweit repariert, dass es für eine Übergangszeit bis zur Neubeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges bedingt einsatztaufglich ist.

 

Als Ersatzbeschaffung für das LF 8 soll ein Mittellöschfahrzeug (MLF) angeschafft werden. Die bisherige feuerwehrtechnische Ausrüstung könnte komplett auf dem neuen MLF verlastet werden. Das MLF hat aber 3 Sitzplätze weniger als das LF8.

 

Da die Freiwillige Feuerwehr Schnega eine Stützpunktfeuerwehr in unserer Samtgemeinde ist, gibt es gesetzliche Vorgaben zur Fahrzeugausstattung der jeweiligen Feuerwehrarten. Nach der Feuerwehrverordnung für das Land Niedersachsen ist eine Stützpunktfeuerwehr mit zwei Fahrzeugen auszustatten, welche insgesamt 12 Einsatzkräfte transportieren können.

 

Das vorhandene Tanklöschfahrzeug hat 3 Sitzplätze und das alte LF 8 hat 9 Sitzplätze und somit wurde die gesetzliche Norm eingehalten.

 

Durch die von der Verwaltung favorisierte Variante mit dem MLF kann diese Norm nur unter der Bedingung eingehalten werden, dass zusätzlich eine weitere Transportmöglichkeit geschaffen wird und dieses sollte durch die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTW) erfolgen. Für die Beschaffung eines MLF ist mit Kosten von rund 160.000,00 € zuzüglich der Kosten für die Beschaffung eines gebrauchten MTW zu rechnen.

 

Dieses Vorhaben bedarf aber der Befreiung des Landkreises als Aufsichtsbehörde der Freiwilligen Feuerwehren. Es könnte durch die beantragten Haushaltsmittel für die Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen in Höhe von insgesamt 200.000,00 € im Haushaltsjahr 2018 gedeckt werden.

 

Sollte es hierzu keine Ausnahmegenehmigung geben, wäre es zwingend erforderlich das alte LF 8 gegen ein neues Löschgruppenfahrzeug (neue Normung heißt jetzt LF 10) zu ersetzen. Diese Ersatzbeschaffung muss dann mit weiteren Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 70.000,00 € finanziert werden.    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr 2018 eingeplant:

200.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan 2018 geplant?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

200.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Investition

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer, welche für diese Investition verwendet wird.

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

120.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen: 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ersatzbeschaffung für das LF8 der Freiwilligen Feuerwehr Schnega wird auf das Kalenderjahr 2018 vorgezogen. Es wird ein MLF und ein gebrauchtes MTW beschafft. Die für das Kalenderjahr 2018 vorgesehenen Ersatzbeschaffungen von zwei Einsatzleitwagen werden nach 2019 bzw. 2020 verschoben. Das Feuerwehrkonzept gilt an dieser Stelle als abgeändert. Die Umsetzung erfolgt nur, sofern die erforderliche Befreiung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt wird.