Das Ehepaar Gabriela und Gerhard Hirschel sind Eigentümer des Flurstückes 17/1, Flur 25, Gemarkung Lüchow. Bei dem Flurstück handelt es sich um eine Wiese. Das Flurstück grenzt direkt an eine städtische Weide und einen städtischen Weg. Die Größe des Flurstückes beträgt 2.857 m².
Das Ehepaar Hirschel ist an die Verwaltung herangetreten und hat das Flurstück zum Verkauf angeboten. Als Verkaufspreis wurden 3.000,00 € genannt. Hinzu kommen die Kosten für die Abwicklung des Kaufvertrages.
Gemessen an der Grundstücksgröße erscheint der Verkaufspreis angemessen. Eine Verpachtung der Fläche an einen Landwirt ist problemlos möglich.
Die Fläche eignet sich gut für eine Ausweisung als Ausgleichsfläche; in der näheren Umgebung sind bereits mehrere vorhanden. Bedarf an Ausgleichsflächen besteht für etwa 10 ha.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
3.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV17.119 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
INV17.100 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Flurstück 17/1, Flur 25, Gemarkung Lüchow, zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt 3.000,00 €.