Betreff
Betrieb des Freibades Bergen laut Antrag der CDU-Fraktions-Gruppe mit Datum vom 14. Mai 2017
Vorlage
066/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenz-Antrag

Die CDU-Fraktions-Gruppe hat mit Datum vom 14. Mai 2017 folgenden Antrag gestellt:

 

1.            Die Verwaltung prüft, ob ein Betrieb des Freibades Bergen durch die Gemeinnützige Bäder-Betriebs GmbH rechtlich möglich ist.

 

2.            Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH wird beauftragt, ein Konzept für den Betrieb des Freibades Bergen zu erarbeiten.

 

3.            Der Rat entscheidet nach Vorlage des GmbH-Konzeptes über die Übertragung des Freibades Bergen auf die Gemeinnützige Bäder-Betriebs GmbH.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2017 beschlossen, den Antrag anzunehmen und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Gremien zu verweisen.

 

Seitens der Verwaltung war zunächst Punkt 1. des Antrages abzuarbeiten. Die Frage, ob der Betrieb des Freibades Bergen durch die Gemeinnützige Bäder-Betriebs GmbH rechtlich möglich ist, ist in erster Linie eine Frage des Vergaberechts.

 

Es ist zu klären, ob eine direkte Vergabe der Aufgabe an die Gemeinnützige Bäder-Betriebs GmbH möglich ist.

 

Hierzu wurde eine vergaberechtliche Stellungnahme einer Fachanwältin eingeholt.

Diese kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass die Übertragung der Betriebsaufgabe ausschreibungspflichtig ist.

 

Somit ist eine direkte Vergabe an die Gemeinnützige Bäder-Betriebs GmbH rechtlich nicht möglich.

 

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens können sich auch andere Anbieter bewerben.

 

Da es sich bei dieser Vergabe um soziale oder besondere Dienstleistungen handelt, sieht die anzuwendende Unterschwellenvergabeordnung die Möglichkeit des Verhandlungsverfahrens mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb vor.

 

Seitens des Rates ist zu entscheiden, ob ein entsprechendes Vergabeverfahren vorbereitet werden soll.


Keine!


Ohne!