Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im Jahr 2015 beschlossen, die Sporthalle für eine Förderung im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ anzumelden.
In diesem Frühjahr ist die Samtgemeinde in das Programm aufgenommen worden. Aufgrund des vorgegebenen Verfahrens konnte jetzt der Förderantrag gestellt werden.
Da seit der ursprünglichen Kostenschätzung bis zum tatsächlichen Antrag über zwei Jahre vergangen sind, wurde die Kostenschätzung aktualisiert.
Derzeit muss von einer Kostensteigerung (seit 2015) von bis zu 20 % oder bis zu 600.000,00 € ausgegangen werden.
In dem Förderprogramm hat die Samtgemeinde eine Förderquote von 45 % zugesagt bekommen, die Maximalförderung beträgt 1.348.000,00 €. Da sich die Samtgemeinde in einer Haushaltsnotlage befindet, wurde die Erhöhung der Förderquote und damit des Höchstbetrages auf bis zu 90 % beantragt. Eine Erhöhung könnte eintreten, wenn vorgesehene Projekte ihren Zuschussbetrag nicht vollständig ausschöpfen.
Vonseiten des Zuwendungsgebers wird die Samtgemeinde aufgefordert, darzustellen, dass die Sanierung auch im Falle einer Kostensteigerung durchgeführt wird.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, in den Haushalt 2018 eine Verpflichtungsermächtigung über den zusätzlichen Betrag aufzunehmen. Zum Haushalt 2019 werden die Ergebnisse der Ausschreibungen zum größten Teil vorliegen. Dann ist absehbar, inwiefern eine Kostensteigerung zu erwarten ist. Insofern ist die Verwaltung gefordert, regelmäßig über den Stand der Kosten zu berichten.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2017 veranschlagt |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
3.000.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV17.027 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse) in 2017? |
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Nein |
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X |
Ja, Investition: |
INV17.026 |
Höhe: |
1.348.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Haushalt 2018: VE über 600.000,00 € (für evtl. Preissteigerungen)
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Absicherung der Finanzierung der Sanierung der Sporthalle Clenze eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € in den Haushalt 2018 einzustellen.