- Aufstellungsbeschluss -
Architekt
Kamlade hat im Auftrag der Firma Schütte/Hagebau mit Schreiben vom
15. November 2006 gebeten, den Flächennutzungsplan im Bereich
Kleinbahnhof/Saaßer Chaussee in Lüchow (Wendland) zu ändern, um bauliche
Erweiterungen der Firma zu ermöglichen.
Der
Bereich, in dem die Betriebserweiterung beabsichtigt ist, ist im
Flächennutzungsplan als Grünfläche - Parkanlage - dargestellt und steht daher
einer Baugenehmigung entgegen.
Zur
Übernahme der Planungskosten wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Für
dieses Gebiet wurde bereits nach der Grenzöffnung eine Änderung des
Flächennutzungsplanes eingeleitet. Das Verfahren wurde wegen Unzulässigkeit
einer Zufahrt zur B 248 (Saaßer Chaussee) und nicht mehr vorhandenen
Bedarfs 1996 eingestellt.
Nach
Fertigstellung der Ortsumgehung Lüchow, voraussichtlich Ende 2010, wird eine
Zufahrt von der Saaßer Chaussee, bedingt durch die dann zu erfolgende Abstufung
zur Stadtstraße, möglich sein. Zurzeit wird die Zufahrt von der Firma
Schütte/Hagebau noch nicht benötigt. Zukünftig ist diese Möglichkeit jedoch von
Interesse.
Der
Änderungsbereich umfasst außer den Erweiterungsflächen auch den Bereich des
bestehenden Baumarktes Schütte sowie Flächen der ehemaligen Lüchow-Schmarsauer-Eisenbahn,
der Viehverwertung Lüchow und der Landwirtschaftlichen Bezugs- und
Absatzgenossenschaft.
Das
Gebiet soll als Sondergebiet - Baumarkt/Baustoffhandel - dargestellt werden, da
die bestehende Ausweisung als Gewerbegebiet keinen großflächigen Einzelhandel
zulässt.
Die
Kosten der Flächennutzungsplanänderung werden von der Firma Schütte/Roggan
getragen.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, den Flächennutzungsplan in der Stadt
Lüchow (Wendland) im Bereich Kleinbahnhof/Saaßer Chaussee zu ändern.
Der
Geltungsbereich der Änderung entspricht dem anliegenden Plan. Es soll ein
Sondergebiet „Baumarkt/Baustoffhandel“ dargestellt werden.