Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
001/2018 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2018/2019 die Einschulung der Schulkinder der Orte der Gemeinde Waddeweitz und der alten Schuleinzugsgebiete Küsten und Plate am Schulstandort Küsten erfolgt.

 

Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist entsprechend zu ändern.  Als Anlage ist die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beigefügt.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Schul- Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), wie der Sitzungsvorlage Nr. 001/2018 SG angehängt, zu erlassen.