Betreff
Erforderliche Investitionen am Schulstandort Küsten
Vorlage
002/2018 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Grundschulen/GS Küsten/Neubau
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch den Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 27.09.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Sanierung oder einen Neubau der Grundschule Küsten zu ermitteln.

 

Daraufhin hat sich eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Samtgemeinderates (Herr Schemionek und Herr Jacobs), der Gemeinde Küsten, der Grundschule Küsten und der Samtgemeindeverwaltung gebildet.

Zusätzlich hat die Gemeinde Küsten zwei beratende Architekten hinzugezogen.

Zunächst wurden die Anforderungen an eine Grundschule ermittelt. Nach heutigem Stand sind 2,5 m² pro Schüler in einer Klasse anzustreben. Aufgrund der zukünftigen Klassengrößen in Küsten kann festgestellt werden, dass das Gebäude diese Anforderungen nicht erfüllt. Durch bauliche Maßnahmen kann auch kein ausreichender Platz geschaffen werden.

Daraufhin wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen der Landesschulbehörde ein Anbau oder Neubau eines weiteren Gebäudes auf dem Grundstück der Grundschule geprüft.

Da man davon ausgehen muss, dass eine einzügige Grundschule vorgehalten werden muss, ist ein Gesamtraumbedarf von etwa 800 m² vorhanden.

Aufgrund des Zuschnitts und der Lage des Grundstückes ist ein zusätzliches Gebäude auf dem Grundstück nicht realisierbar.

Als gemeinsames Ergebnis aus der Arbeitsgruppe kann festgestellt werden, dass ein Neubau der Grundschule Küsten erforderlich ist. Die Baukosten belaufen sich grob geschätzt auf etwa 2 Mio. €. Hier besteht zum jetzigen Stand noch ein Risiko von bis zu 30 %.

Genauere Zahlen können erst nach Vorliegen von Entwurfsplanungen genannt werden. Daher sollte zunächst ein Planungsauftrag erteilt werden. Diese Beauftragung sollte als Stufenauftrag erfolgen, um zum einen mögliche Fördermittel nicht zu gefährden und zum anderen die Finanzierung sicherzustellen.

Für die ersten Planungen sollten 150.000 € bereitgestellt werden.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen ABER erst in 2019

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Noch nicht bezifferbar

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 werden diese Kosten mit aufgenommen, wenn der Rat den Beschluss fasst, die Planungen aufzunehmen. 


Der Ausschuss für Schule, Jugend und Soziales beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen Neubau für die Grundschule Küsten zu planen. Die erforderlichen Mittel für die Planung werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.