Betreff
Betrieb einer weiteren Krippengruppe in Lüchow (Wendland)
Vorlage
003/2018 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für den Planbereich Lüchow (Wendland) hat die Kita-Bedarfsplanung im Juni 2017 einen zusätzlichen Bedarf an Krippenplätzen festgestellt. Der Kreisausschuss hat nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 12. Juni 2017 den Landkreis mit der Sicherstellung der Betreuungsplätze und dem Interessenbekundungsverfahren beauftragt. Um diesen Bedarf zu decken, sind die anerkannten Träger von Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Schreiben vom 30. Juni 2017 um Abgabe von Angeboten für die Einrichtung bzw. den Betrieb einer weiteren Krippengruppe, vorzugsweise im direkten Stadtbereich Lüchow (Wendland), gebeten worden.

Dem Fachdienst 51 lagen drei Angebote für die Einrichtung bzw. den Betrieb der Krippengruppe vor. Im Einzelnen haben in alphabetischer Reihenfolge

 

a) das Gebäudemanagement AöR für den Landkreis Lüchow-Dannenberg

b) das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg

c) der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e. V.

 

eine Interessenbekundung abgegeben.

In allen drei Fällen handelt es sich um bestehende Gebäude. Der Landkreis hat sich für das Angebot des Kirchenkreisamtes entschieden, welches folgende  Angaben enthielt:

 

Das Kirchenkreisamt bewirbt sich erneut mit einer Unterbringung einer weiteren Krippengruppe in der Lüchower Kindertagesstätte, Weimarer Straße 9. Die 10er-Gruppe am Vormittag ist zurzeit in der Wohnung der ehemaligen Leitung der Kindertagesstätte untergebracht. Diese Räumlichkeiten bieten die Möglichkeit für die Unterbringung der Krippengruppe. Wand an Wand ist das Familienzentrum angeschlossen, so dass über einen Wanddurchbruch zusätzlich benötigter Raum vorhanden wäre. Aufgrund der direkten Angrenzung des Familienzentrums würde sich hier die Möglichkeit bieten, die notwendig werdende Unterbringung der 10er-Gruppe am Vormittag einzurichten. Das Außengelände der Kindertagesstätte bietet genug Platz und könnte ohne weiteres durch die Krippenkinder genutzt werden. Die Kostenschätzung für den Umbau zur Krippengruppe und für die Einrichtung der 10er-Gruppe ist mit insgesamt 181.500,00 € beziffert.


Das Gebäudemanagement des Landkreises hatte die Umnutzung der kreiseigenen Sporthalle an der Musikschule mit Kosten in Höhe von ca. 450.000,00 € angeboten und der Verein zur Förderung der  Waldorfpädagogik e. V. die Umnutzung eines Nebengebäudes auf ihrem Grundstück mit Kosten in Höhe von ca. 340.000,00 €. Die beiden letztgenannten Angebote wurden von der Kämmerei des Landkreises geprüft und vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht favorisiert.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

ca.11.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

950.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

ca.11.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die laufenden Ausgaben für eine Krippengruppe (ohne Miete und Darlehenstilgung) mit einer Kernbetreuungszeit von 5 Stunden beträgt unter Berücksichtigung der Einnahmen aus Elternbeiträgen und der Finanzhilfe ca. 35.000,00 €/Jahr. Zusätzlich sind Kosten für Sonderöffnungszeiten in Höhe von ca. 12.400,00 € jährlich zu erwarten. Die Samtgemeinde trägt davon gem. Jugendhilfevereinbarung max. 25%.


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)      er erkennt den Bedarf eines weiteren Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung an, dass mind. 10 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) angemeldet sind und

 

b)      das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil durch die Samtgemeinde übernommen (max. 25%).