Für den Planbereich
Lüchow (Wendland) hat die Kita-Bedarfsplanung im Juni 2017 einen zusätzlichen
Bedarf an Krippenplätzen festgestellt. Der Kreisausschuss hat nach Vorberatung
durch den Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 12. Juni 2017 den Landkreis
mit der Sicherstellung der Betreuungsplätze und dem
Interessenbekundungsverfahren beauftragt. Um diesen Bedarf zu decken, sind die
anerkannten Träger von Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Schreiben vom
30. Juni 2017 um Abgabe von Angeboten für die Einrichtung bzw. den Betrieb
einer weiteren Krippengruppe, vorzugsweise im direkten Stadtbereich Lüchow
(Wendland), gebeten worden.
Dem Fachdienst 51 lagen drei Angebote für die Einrichtung bzw. den Betrieb der
Krippengruppe vor. Im Einzelnen haben in alphabetischer Reihenfolge
a) das Gebäudemanagement
AöR für den Landkreis Lüchow-Dannenberg
b) das Kirchenkreisamt
für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg
c) der Verein zur
Förderung der Waldorfpädagogik e. V.
eine Interessenbekundung abgegeben.
In allen drei Fällen handelt es sich um bestehende Gebäude. Der Landkreis hat
sich für das Angebot des Kirchenkreisamtes entschieden, welches folgende Angaben enthielt:
Das Kirchenkreisamt bewirbt sich erneut mit einer
Unterbringung einer weiteren Krippengruppe in der Lüchower Kindertagesstätte,
Weimarer Straße 9. Die 10er-Gruppe am Vormittag ist zurzeit in der Wohnung der
ehemaligen Leitung der Kindertagesstätte untergebracht. Diese Räumlichkeiten
bieten die Möglichkeit für die Unterbringung der Krippengruppe. Wand an Wand
ist das Familienzentrum angeschlossen, so dass über einen Wanddurchbruch
zusätzlich benötigter Raum vorhanden wäre. Aufgrund der direkten Angrenzung des
Familienzentrums würde sich hier die Möglichkeit bieten, die notwendig werdende
Unterbringung der 10er-Gruppe am Vormittag einzurichten. Das Außengelände der
Kindertagesstätte bietet genug Platz und könnte ohne weiteres durch die
Krippenkinder genutzt werden. Die Kostenschätzung für den Umbau zur
Krippengruppe und für die Einrichtung der 10er-Gruppe ist mit insgesamt
181.500,00 € beziffert.
Das Gebäudemanagement des Landkreises hatte die Umnutzung der
kreiseigenen Sporthalle an der Musikschule mit Kosten in Höhe von ca.
450.000,00 € angeboten und der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e. V. die Umnutzung eines
Nebengebäudes auf ihrem Grundstück mit Kosten in Höhe von ca. 340.000,00 €. Die
beiden letztgenannten Angebote wurden von der Kämmerei des Landkreises geprüft
und vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
nicht favorisiert.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca.11.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
950.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
ca.11.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die laufenden Ausgaben für eine Krippengruppe (ohne Miete und Darlehenstilgung) mit einer Kernbetreuungszeit von 5 Stunden beträgt unter Berücksichtigung der Einnahmen aus Elternbeiträgen und der Finanzhilfe ca. 35.000,00 €/Jahr. Zusätzlich sind Kosten für Sonderöffnungszeiten in Höhe von ca. 12.400,00 € jährlich zu erwarten. Die Samtgemeinde trägt davon gem. Jugendhilfevereinbarung max. 25%.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) er erkennt den Bedarf eines weiteren Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung an, dass mind. 10 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) angemeldet sind und
b) das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil durch die Samtgemeinde übernommen (max. 25%).