Betreff
Niederlegung des Ratsmandates von Herrn Wilhelm von Gottberg
Vorlage
007/2018 SG
Aktenzeichen
129300 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 3. Januar 2018 hat das Mitglied im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Herr Wilhelm von Gottberg, OT Külitz 1, 29465 Schnega, dem Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen der Beendigung der Mitgliedschaft im Rat durch Verzicht vorliegen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Deshalb ist Herr Wilhelm von Gottberg zur Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einzuladen.

 

Der Verzicht ist unwiderruflich. Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem Eingang der Verzichtserklärung beim Samtgemeindebürgermeister ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat den Beschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG gefasst hat. An der Abstimmung nimmt Herr Wilhelm von Gottberg allerdings gemäß § 41 Absatz 1 NKomVG nicht teil.

 

Der Beschluss des Rates trägt nur einen feststellenden, nicht rechtsbegründenden Charakter. Dennoch ist er Voraussetzung für den rechtswirksamen Verlust des Sitzes. Die Mitgliedschaft im Rat endet für Herrn Wilhelm von Gottberg am Tage der Beschlussfassung.

 

Nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der AfD Niedersachsen – Personenwahl – ist Herr Ewald Saalfeld, An der Kirche 9, 29482 Küsten. Herr Saalfeld hat allerdings das Amt nicht angenommen.

 

Die dann folgende nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der AfD Niedersachsen – Personenwahl – ist Herr Rudi Glesemann, OT Belitz 7, 29482 Küsten. Herr Rudi Glesemann hat gemäß § 40 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) das Amt angenommen. Der Sitz im Rat geht daher gemäß § 44 NKWG auf ihn über. Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft von Herrn Rudi Glesemann im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.

 


Kosten für die öffentliche Bekanntmachung über die Sitznachfolge in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.

 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest:

 

1.            Die Mitgliedschaft von Herrn Wilhelm von Gottberg, OT Külitz 1, 29465 Schnega, im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist durch Verzichterklärung vom 3. Januar 2018 beendet.

 

2.            Der Sitz geht gemäß § 44 NKWG auf Herrn Rudi Glesemann, OT Belitz 7, 29482 Küsten, über.