In der am 23. November 2017 durchgeführten Ortsbrandmeisterdienstversammlung wurden die Bereichsbrandmeister „MITTE“ und „WEST“ neu gewählt und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Bestätigung durch die Gremien vorgeschlagen.
Der Kreisbrandmeister erhebt gegen die Ernennung keine Bedenken.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
2.400,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Brandschutz |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Durch die Zahlung der Aufwandsentschädigungen für 2 Bereichsbrandmeister.
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, nachstehend aufgeführte Personen werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Bereichsbrandmeister für sechs Jahre ernannt:
Herr Horst-Jürgen Schlegel für den Gemeindebereich MITTE der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) – (Wiederwahl).
Herr Otmar Kandora für den Gemeindebereich WEST der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) – (Wiederwahl).