Die sogenannten „Natura 2000 Gebiete“ sind durch nationales Recht der Bundesrepublik unter Schutz zu stellen. Hierzu war der Landkreis Lüchow-Dannenberg angewiesen, diese Gebiete bis spätestens 2018 durch Naturschutzgebietsverordnungen verbindlich abzusichern.
Für das Gewässersystem der Jeetzel sollte die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ erlassen werden.
Wegen der erheblichen wasserwirtschaftlichen und sonstigen Bedenken, die in den einberufenen Arbeitskreisen geäußert wurden, hat der Kreistag im Dezember letzten Jahres entschieden, das NSG-Verfahren nicht fortzuführen und stattdessen eine Ausweisung des Gewässersystems der Jeetzel als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile vorzunehmen.
Dieser Schutzstatus ist gegenüber dem NSG, das grundsätzlich ein völliges Veränderungsverbot vorsieht, das „mildere“ Mittel.
Rechtsgrundlage dafür ist § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile die jeweilige Gemeinde dafür zuständig, solche gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile durch Satzung auszuweisen. Außerhalb der Ortslagen ist der Landkreis zuständig, der die Ausweisung durch Verordnung vornimmt.
Entlang der Jeetzel und der Drawehner Jeetzel ist vorgesehen, eine Verordnung des Landkreises sowie Satzungen im Bereich der Städte Dannenberg (Elbe), Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) sowie im Bereich der Gemeinde Jameln zu erlassen und somit einen durchgehenden geschützten Bereich zu erhalten.
Sofern einzelne Städte oder Gemeinden eine solche Satzung nicht erlassen, wäre der Landkreis gezwungen, diese Lücken mit NSG-Verordnungen zu füllen.
Zwischen den Kommunen ist abgesprochen, dass mit den Verfahren zeitnah begonnen wird, damit die Verfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Nach einem grundsätzlichen Beschluss zur Aufstellung einer solchen Satzung würde ein einheitlicher Entwurf vorbereitet. Dieser ist dann den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.
Nach einem entsprechenden Auslegungsbeschluss erfolgt die öffentliche Auslegung für einen Monat mit der Möglichkeit, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Die Abwägung und der Satzungsbeschluss sind dann für den Herbst vorgesehen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
300,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
120.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
623 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Kosten für die Bekanntmachung ca. 300,00 €.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, eine Satzung über gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile - Jeetzel und Drawehner Jeetzel - innerhalb der Stadt Lüchow (Wendland) aufzustellen.