Es liegt ein Antrag vor, den Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ zu ändern.
Ziel der Änderung soll es sein, die zurzeit festgesetzte Grünfläche bzw. den Weg in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.
Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller getragen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 204/10 und 204/11, Flur 11, Gemarkung Lüchow.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ mit dem Ziel aufzustellen, die Grünfläche bzw. den Weg in „allgemeines Wohngebiet“ zu ändern.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 204/10 und 204/11, Flur 11, Gemarkung Lüchow.