Die Firma Steinicke
- Haus der Hochlandgewürze GmbH - hat die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Güstneitz“ beantragt. Die Firma möchte das Betriebsgelände
erweitern, um Behälter zur Zwischenlagerung von Gärsubstraten bauen zu können.
Um die vorhandenen Flächen nicht unnötig für produktionsferne Nutzung zu
blockieren, möchte die Firma Steinicke die Behälter auf den Flurstücken 111/3
und 111/6, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, bauen. Zusätzlich ist eine
Anpassung des Ursprungsbebauungsplans „Güstneitz“ an die Erweiterungspläne
notwendig.
Der Geltungsbereich
der Änderung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3,
Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden
Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Die Kosten für die
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden vom Antragssteller
übernommen.
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Güstneitz - 2. Änderung und
Erweiterung“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6
und 113/3, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie.