Betreff
Antrag der Gemeinde Clenze auf Ratenzahlung und teilweisen Erlass rückständiger Kanalbaubeiträge im Gewerbegebiet "Gistenbecker Straße Süd"
Vorlage
011/2018 SG
Aktenzeichen
222510SG:Clenze/Gistenbecker Straße
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Gewerbegebiet „Gistenbecker Straße Süd“ wurde im Jahre 1994 mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Es wurden seinerzeit neun Grundstücke an den Schmutzwasserkanal angeschlossen.

 

Im Jahre 1996 hat die Gemeinde Clenze die Grundstücke erworben.

 

Da wegen der unvollständigen Grundstücksanschlüsse keine Beitragserhebung möglich war, wurden im Juni 1998 zwischen der Gemeinde Clenze und der ehemaligen Samtgemeinde Clenze Ablöseverträge über insgesamt umgerechnet 210.374,72 € geschlossen. Diesen Ablöseverträgen liegt ein Beschluss des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Clenze vom 28. März 1996 zugrunde.

 

Nach den Ablöseverträgen sind die Ablösebeträge bis zu einem Verkauf oder einer Bebauung der Grundstücke zinslos gestundet.

 

Die Gemeinde Clenze hat sich jedoch bereit erklärt, je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Abschläge zu entrichten.

 

Im Jahr 2003 wurde aus einem Grundstückskaufvertrag der Gemeinde Clenze im Gewerbegebiet ein Betrag von 21.109,00 € getilgt.

 

Außerdem hat die Gemeinde Clenze in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 30.000,00 € Abschlag an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gezahlt.

 

Die Restschuld beläuft sich aktuell noch auf 129.235,72 €.

 

Die Gemeinde Clenze beantragt nunmehr eine zinslose Tilgung von 15.000,00 € pro Jahr.

 

Diesem Antrag sollte entsprochen werden, da die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gegenüber der Gemeinde Clenze aufgrund der Ablöseverträge ohne den Verkauf oder die Bebauung eines Grundstücks im Gewerbegebiet keinen Anspruch auf Zahlung von Abschlägen hat.

 

Weiterhin beantragt die Gemeinde Clenze den Erlass des Kanalbaubeitrages, welcher auf die Grundstücke des Feuerwehrübungsplatzes entfällt.

 

Die Gemeinde Clenze hat den Bebauungsplan „Gistenbecker Straße Süd“ im Jahr 2017 in der Weise geändert, dass für die ehemaligen Flurstücke 493/95 und 492/94 eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrübungsplatz“ festgesetzt wurde.

 

Die Grundstücke werden auch tatsächlich von der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Übungsplatz genutzt.

 

Auf die beiden vorgenannten Flurstücke entfällt ein Ablösebetrag von umgerechnet 49.045,11 €.

 

Ein Erlass würde einen endgültigen Verzicht auf die Zahlung bedeuten.

Alternativ würde eine weitergehende zinslose Stundung infrage kommen, solange wie die Flurstücke als Feuerwehrübungsplatz genutzt werden.

    


Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Nach Beschlussfassung!

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  der zinslosen Tilgung mit einer Tilgungsrate von 15.000,00 €/Jahr auf die Summe von 80.190,61 € wird entsprochen und

 

b)