In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 19. September 2007 wurde beschlossen, dass von den tatsächlichen Personalkosteneinnahmen 30 % an die jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren weitergegeben werden und die restlichen 70 % im Samtgemeindehaushalt verbleiben.
Durch Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 14. Dezember 2017 wurden die neu kalkulierten Abrechnungssätze als neue Gebührensätze ab dem 1. Januar 2018 festgelegt. Der Abrechnungssatz für die Personalkosten hat sich von bisher 27,00 € pro Stunde auf 42,20 € pro Stunde verändert bzw. erhöht.
Die Auszahlungshöhe stellt sich wie folgt dar:
Abrechnungssatz pro Stunde: Auszahlungsbetrag an die FF
Alt: 27,00 € ----30%---- = 8,10 €
Neu: 42,20 € ----30%---- = 12,66 €
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu vorgeschlagen, die Höhe des Auszahlungsbetrages auf pauschal 8,50 Euro pro abgerechneter Einsatzstunde neu festzulegen. Die Gebührensätze müssen in einem Abstand von 3 Jahren neu kalkuliert werden. Durch die Festlegung auf einen Festbetrag bedarf es in Zukunft keiner Änderung der Beschlussfassung zur Weitergabe des Personalkostenanteils mehr, falls sich die Abrechnungssätze im Rahmen einer Überarbeitung der Gebührenkalkulation ändern sollten.
Außerdem sollten sich die freiwilligen Ausgaben, auf Grund der Haushaltslage der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), nicht zu sehr erhöhen und die Festbetragsregelung eingeführt werden. Es erfolgt kein Schlechterstellung der Freiwilligen Feuerwehren zum bisherigen gezahlten Stundensatz von 8,10 Euro.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, auch weiterhin einen Personalkostenanteil für die gebührenpflichtigen Hilfeleistungen an die Freiwilligen Feuerwehren weiterzuleiten. Die Auszahlungshöhe wird ab dem 1. Januar 2018 auf 8,50 Euro pro abgerechneter Einsatzstunde festgelegt.