Mit Schreiben vom 17. Januar 2018 beantragte die SPD-Fraktion die Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), da die Gebühren nach ihrer Ansicht nicht mehr zeitgemäß seien. Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5. Februar 2018 mit den Vorschlägen der SPD-Fraktion befasst und sich darauf verständigt, dass ein entsprechender Satzungsentwurf in den Gremien behandelt werden soll.
Als Anlage ist der Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beigefügt. Die Änderungen sind rot gekennzeichnet.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 013/2018 SG vom 26.03.2018 als Anlage beigefügt ist.