Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
015/2018 SG
Aktenzeichen
401100SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 die 1. Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht beschlossen.

 

Der Rat hat sich dafür ausgesprochen, in einer Klausurtagung, die noch vor den Sommerferien stattfinden soll, erneut über die Schulentwicklung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Hinblick auf alle Schulstandorte zu diskutieren.

 

In dieser Angelegenheit wurde mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Frau ter Horst, gesprochen. Sie wies auf den § 63 Absatz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes hin, wonach für alle öffentlichen Schulen im Primarbereich Schulbezirke festzulegen sind.

Für Eltern soll durch die Festlegung von Schulbezirken eine Verbindlichkeit geschaffen werden.

Durch die Auflösung der Grundschule Plate zum Schuljahresende 2017/18 besteht ab dem Schuljahr 2018/19 keine Regelung für den aufgelösten Schulbezirk.

Frau ter Horst empfiehlt dringend, für die Übergangszeit die Änderung der Satzung dahingehend vorzunehmen, dass den Eltern des Schulbezirks Plate auch für das kommende Schuljahr 2018/19 noch die Wahlmöglichkeit zwischen den Schulen Küsten und Lüchow freigestellt wird, damit für die jetzt vorzunehmenden Anmeldungen Verbindlichkeit besteht.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Schul- Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 015/2018 SG vom 03.04.2018 angehängt, zu erlassen.