Betreff
Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023
Vorlage
018/2018 SG
Aktenzeichen
301201SG:Schöffenwahl 2019 - 2023
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinden haben in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde auf mindestens 24 festgelegt. Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht sind alle Bewerbungen aufzunehmen und dem Schöffenwahlausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen, da dieser die endgültige Entscheidung über die Schöffen trifft.

 

Die Vorschlagsliste ist bis zum 1. Juli 2018 dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) vorzulegen.

 

Der Entwurf der Vorschlagsliste der Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 wurde aufgrund von Bewerbungen aus der Bevölkerung und Vorschlägen von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt.

 

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass der Beschluss über die Vorschlagsliste für die Schöffen mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ratsmitglieder mindestens der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst wird.  


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der Aufstellung, die der Sitzungsvorlage Nr. 018/2018 SG vom 11.04.2018 als Anlage beigefügt ist, bezeichneten Personen, mit Ausnahme der lfd. Nr. ___________, in die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzunehmen.