Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
Vorlage
059/1
Aktenzeichen
202503SG:0006/Intern
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch die Änderung der NGO und die Verabschiedung der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung wurden in Niedersachsen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der kommunalen Doppik geschaffen. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ist die flächendeckende Einführung der kommunalen Doppik in Niedersachsen spätestens für das Jahr 2012 vorgesehen. Im Zuge des vom Land Niedersachsen beschrittenen Weges zur Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sind auch bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung von der Kameralistik auf die doppelte kaufmännische Buchführung weiter voranzutreiben.

Bei der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurde bereits im Jahr 2004 mit den ersten Vorbereitungsarbeiten zur Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen aufgrund des Samtgemeinderatsbeschlusses vom 22. April 2004 begonnen. Vor dem Hintergrund der im Herbst 2004 ins Rollen gebrachte Strukturdebatte „Lüchow-Dannenberg“ und der sich zunächst abzeichnenden Bildung einer kreisfreien Samtgemeinde wurden die Arbeiten – mit Ausnahme der Vermögenserfassung und –bewertung – fast gänzlich eingestellt. Nach der nunmehr vollzogenen Fusion der Samtgemeinden Clenze und Lüchow sind die Umstellungsarbeiten wieder aufzunehmen.

Mit der Projektumsetzung wurde eine Projektgruppe betraut, der folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören:

 

                        Anne Jirjahlke (Betriebswirtschaft, kfm. Rechnungswesen)

                        Silke Hartwig (Haushalts-, Kassenwesen, Liegenschaften)

                        Claudia Lange (Organisation, Personalwesen)

                        Andreas Kneupper (Haushalts-, Kassenwesen)

                        Michael Hansen (EDV, Haushalts-, Kassenwesen)

 

Im Rahmen der Vorbereitungen wurde von der Projektgruppe eine Projektverfügung, die die Regelung hinsichtlich Projektauftrag und –organisation enthält, sowie ein Zeit- und Maßnahmenplan, der die erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Terminierung umfasst, erstellt.

Entsprechend der Projektverfügung ist die Organisation des Projektes durch vier hierarchische Ebenen – Lenkungsgruppe, Projektleitung, Projektgruppe und Teilprojekte – gekennzeichnet. Der Lenkungsgruppe als Entscheidungs- und Steuerungsinstanz gehören neben dem Samtgemeindebürgermeister die vier Fachbereichsleiter an. Die Projektleitung wurde Frau Jirjahlke übertragen. In den Teilprojekten sollen in Zusammenarbeit mit einzelnen Mitarbeitern der Verwaltung die fachliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Projektinhalten sowie die Erarbeitung der projektbezogenen Ergebnisse erfolgen.

Der Zeit- und Maßnahmeplan sieht einen Umsetzungszeitraum von zwei Jahren vor; die Bestrebungen gehen dahin, ab dem 1. Januar 2009 bei der Samtgemeinde Lüchow sowohl für die Samtgemeinde als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden ausschließlich nach dem doppischen System zu buchen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 1 NGO, die Verwaltung zu beauftragen,

 

a)     das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einzuführen, in diesem Zusammenhang die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung wie noch herauszuarbeiten und dem SGA vorzuschlagen, grundsätzlich zu ändern und

 

b)     die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in den jährlichen Haushalten zur Verfügung zu stellen.