Gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer 2 beschließt der Rat ausschließlich über Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll.

Im Entwurf liegt dieser Vorlage als Anlage die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ bei.        


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen bzw. über Einzelbeschlüsse mit Finanzierungsvorschlägen zur Verfügung gestellt werden.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).