Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und Entlastung des Stadtdirektors für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
053/2018 ST
Aktenzeichen
202501SG:2012/Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2012 wurde von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2012 mit Überschüssen im ordentlichen Ergebnis über 573.528,85 € und im außerordentlichen Ergebnis von 68.975,56 € ab. Bei den ordentlichen Erträgen wirkten sich insbesondere die Mehrerträge aus Gewerbesteuer, dem Anteil aus der Einkommensteuer und der Auflösung von Sonderposten positiv aus. Diese Mehrerträge reichten aber nicht aus, um die Mehraufwendungen u. a. für Gewerbesteuer-, Kreis- und Samtgemeindeumlagen sowie Kostenerstattungen an die Samtgemeinde abzudecken, sodass das ordentliche Ergebnis um 275.471,15 € schlechter ausfiel als geplant. Das positive außerordentliche Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken.

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2012 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                  2.940,20

11.1.5

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

             142.881,96

11.1.6

Finanzverwaltung

                  2.320,37

11.1.8

Immobilienmanagement

               86.455,50

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und Ordnung

                  1.083,13

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

                  3.890,61

54.1.1

Straßen und Wege

               90.813,75

55.1.1

Park- und Grünanlagen

               25.128,17

55.2.1

Wasserläufe, Wasserbau

               13.702,95

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

                  1.785,00

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

         1.102.685,28

 

Personalkosten

                  7.951,69

Lediglich in den Produkten „Finanzverwaltung“, „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ sowie „Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie“ stehen ausreichend Mehrerträge zu Finanzierung der Budgetüberschreitung zur Verfügung. Die Überschreitungen sind als überplanmäßige Aufwendungen noch durch den Stadtrat zu beschließen.

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.7

Kasse

                  2.705,51

11.1.8

Immobilienmanagement

               21.835,24

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

                        72,72

36.6.2

Jugend- und Familieneinrichtungen

                  3.858,24

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder,

Jugend, Familie

 

                  3.470,76

54.1.1

Straßen und Wege

             156.408,13

54.5.1

Straßenreinigung, Winterdienst

                     253,47

54.5.2

Straßenbeleuchtung

                  3.449,45

54.6.1

Öffentliche Parkplätze

                  3.851,40

55.1.1

Park- u. Grünanlagen

                 1.380,49

55.5.1

Wirtschaftswege

                  5.231,69

57.1.2

Wirtschaftsförderung

                     176,33

61.1.1

Steuern, allgemeine Zuweisungen

               27.730,06

Ein Beschluss zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 5.035.922,39 € konnte zu 32,9 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Da sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit per Saldo ein Finanzmittelüberschuss, der erheblich über den zu leistenden Tilgungen in Höhe von 160.456,94 € liegt, ergibt, stehen diese Mittel neben der Darlehensaufnahme und dem Abbau von liquiden Mitteln zur Deckung des aus der Investitionstätigkeit verbleibende Finanzmittelbedarf zur Verfügung. Unter Hinzurechnung des Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich ein Finanzmittelunterdeckung in Höhe von 2.193.872,43 €, der zur Verschlechterung der Liquidität am Jahresende 2012 führt.

Für die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Die Überschreitungen der investiven Budgets „Heimatpflege und Kulturangelegenheiten“ - verursacht durch die Bezuschussung einer PC-Anschaffung für das Archiv - und „Sonstige Einrichtungen“ - resultierend aus der Anschaffung der APE, die mit 12.500,00 € durch Dritte bezuschusst wurde - sind vom Stadtrat noch als außerplanmäßige Ausgaben nachträglich zu genehmigen. Alle anderen investiven Budgets wurden in 2012 nicht ausgeschöpft.

Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2012 mit einer Bilanzsumme über 35.381.541,21 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 32.153.761,77 € ausgewiesen. Durch die Investitionen 2012 und die nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz hinsichtlich der Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung steigt das Sachvermögen. Durch die Berichtigung der Eröffnungsbilanz hinsichtlich des Sachvermögens sowie der Sonderposten aus Investitionszuschüssen und -zuwendungen ergibt sich per Saldo ein Anstieg im Reinvermögen von 1.335.117,26 €. Rückstellungen wurden insbesondere für Kreis- und Samtgemeindeumlage, anhängige Gerichtsverfahren sowie Prüfungskosten gebildet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum von Januar bis März 2018 - mit Unterbrechungen - geprüft. Mit Datum vom 15. März 2018 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

  


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen,

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                  2.940,20

11.1.5

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

             142.881,96

11.1.6

Finanzverwaltung

                  2.320,37

11.1.8

Immobilienmanagement

               86.455,50

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und Ordnung

                  1.083,13

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

                  3.890,61

54.1.1

Straßen und Wege

               90.813,75

55.1.1

Park- und Grünanlagen

               25.128,17

55.2.1

Wasserläufe, Wasserbau

               13.702,95

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

                  1.785,00

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

         1.102.685,28

 

Personalkosten

                  7.951,69

 

 

b)            für den Zuschuss zur PC-Anschaffung für das Archiv im Produkt 28.1.1 „Heimatpflege und Kulturangelegenheiten“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 345,43 € und im Produkt 36.7.8 „Sonstige Einrichtungen“ für den Erwerb der APE außerplanmäßig 5.326,93 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen,

 

d)            die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2012 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  den für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 573.528,85 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,

 

f)                   den für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 68.975,56 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu zuführen und

 

g)            dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.