Nach Fertigstellung und Versendung der Sitzungsvorlage 024/2018 SG ist es leider erforderlich geworden, die in der Vorlage angegebenen Zahlen noch einmal zu berichtigten, da die erforderlichen Beträge durch weitere Buchungen vor der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses angepasst werden mussten.
Im Budget „Brandschutz“ ist für das Haushaltsjahr 2017 durch erhöhte Aufwendungen die Genehmigung einer überplanmäßigen und einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Es wurden für das Budget „Brandschutz“ für das Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 521.900,00 € geplant und tatsächlich wurden aber 603.844,36 € ausgegeben. Somit wurde der Budgetansatz insgesamt um 81.944,36 € überschritten.
Die Überschreitung von 81.944,36 € ist wie folgt aufzuteilen:
54.967,86 € außerplanmäßige Ausgaben
26.976,50 € überplanmäßige Ausgaben
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 26.976,50 € sind in folgenden Sachkontobereichen entstanden:
Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Zuschüsse an übrige Bereiche und Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände
Diese Mehraufwendungen waren aufgrund vermehrter Reparaturen von Tragkraftspritzen und eines erhöhten Reparaturaufwandes bei den Atemschutzgeräten erforderlich. Deshalb sind auch die Kosten für die Inanspruchnahme der Feuertechnischen Zentrale des Landkreises Lüchow-Dannenberg angestiegen, da die Reparaturen dort ausgeführt wurden. Durch das erhöhte Einsatzaufkommen und die Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen musste auch von den erhöhten Einnahmen der entsprechende Personalkostenanteil an die Freiwilligen Feuerwehren ausgezahlt werden.
Durch das erhöhte Einsatzabrechnungsaufkommen konnten insgesamt rund 86.000,00 € eingenommen werden, die einem Haushaltsansatz in Höhe von 15.000,00 € gegenüberstehen. Diese Mehreinnahmen stehen zur Deckung der Mehrausgaben zur Verfügung sowie ebenfalls die Einsparungen in den anderen Sachkontobereichen.
Bei der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 54.967,86 € handelt es sich um reine Versicherungsschäden, die im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren entstanden sind. Ein Haushaltsansatz für diese Schadensfälle wurde nicht veranschlagt, da die Kosten für die Ereignisse nicht vorausgeplant und sämtliche Kosten durch die Erstattungen der Versicherungen abgedeckt werden konnten. Es wurden somit auch 54.967,86 € als Einnahme verbucht.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
81.944,36 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine über- und außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt: |
12.6.1 |
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Deckung durch Sachkonto: |
3321000 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die überplanmäßige Ausgabe im Budget „Brandschutz“ in Höhe von 26.976,50 € wird genehmigt und
b) die außerplanmäßige Ausgabe im Budget „Brandschutz“ in Höhe von 54.967,86 € wird ebenfalls genehmigt.