Betreff
Einrichtung und Betrieb einer Elementargruppe mit 25 Plätzen im Planbereich Lüchow (Kita-Bedarf)
Vorlage
025/2018 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist nach Feststellung des Kita-Bedarfes mit der Ausschreibung der Einrichtung und des Betriebes von zwei Elementargruppen für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren für den Planbereich Lüchow beauftragt worden. Die Ausschreibung wurde am 22. Februar 2018 europaweit veröffentlicht. Zwei Trägerangebote sind eingegangen. Der Landkreis hat sich in diesem Vergabeverfahren für das Angebot des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik e. V. entschieden vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde. Der Verein bietet einen Anbau zwecks Erweiterung der Waldorf-Kita Lüchow in der Seerauer Straße um eine Gruppe an sowie eine vorübergehende Containerlösung zur Sicherstellung der Betreuungsangebote ab 1. August 2018. Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass die Übergangslösung in den dann ehemaligen Räumlichkeiten der Grundschule in Plate realisiert werden kann. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat eine mündliche Zusage hierfür bereits erteilt.

Der Verein für Waldorfpädagogik e. V. hat sich um die Einrichtung einer Kindergartengruppe für max. 25 Kinder beworben. Die Gruppe soll auf dem Gelände des seit 1995 bestehenden Waldorfkindergartens Lüchow eingerichtet werden. Für die Erweiterung ist ein Anbau an das bestehende Gebäude vorgesehen.

Der Waldorfkindergarten betreibt derzeit eine Krippen- und eine Kindergartengruppe in Lüchow (Wendland). Er hat in allen Jahren mehr Anmeldungen als freie Plätze, wobei auch ein deutlicher Anstieg der Anmeldezahlen zu verzeichnen ist. Eltern entscheiden sich bewusst für die Waldorfpädagogik und möchten keine Alternativen annehmen. Im April standen 18 Kinder auf der Warteliste. Mit einer weiteren Elementargruppe wäre es möglich, Krippeninder, die 3 Jahre alt sind, weiterhin im Kindergarten zu betreuen. Mit dem Betrieb einer dritten Gruppe nebst Waschraum und Garderobe ist ein separater Mitarbeiter- und Bewegungsraum erforderlich. Der Bewegungsraum wird angebaut, der Mehrzweckraum in einen Mitarbeiterraum umgewandelt, das Leitungsbüro zieht in das Dachgeschoss, die Küche ist zu isolieren. Alle Kosten sind in der Kalkulation berücksichtigt. Die Baukosten werden mit ca. 1.800;00 €/qm x 180 qm = 324.000;00 € brutto kalkuliert. Für Ausstattung und Außengelände werden zusätzlich 27.500,00 € kalkuliert, mithin insgesamt 341.500;00 €. Die Kosten sollen durch Elternarbeit so weit wie möglich eingespart werden. Für die Finanzierung soll ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen werden, Zins und Tilgung werden über die Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Die weiteren Betriebskosten belaufen sich je nach Personaleinstellung und Betreuungszeit auf 133.100,00 € bis max. 164.300,00 €. Das tatsächliche Betriebskostendefizit kann erst nach Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragsfreiheit konkretisiert werden.

 

Mit Auftragserteilung an den Verein zur Einrichtung einer Elementargruppe können evtl. nicht alle Kita-Bedarfe im Planbereich Lüchow gedeckt werden (Stand: April 2018). Daher besteht auch ein Angebot des DRK-Kreisverbandes auf Erweiterung um eine oder zwei Gruppen am Standort „Brunsilien“ im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) vorbehaltlich deren Zustimmung. Diese Möglichkeit wird gerade in den Gremien diskutiert. Da dieser Anbau sich ohnehin erst zum 1. August 2019 realisieren ließe, schlägt der Landkreis vor, hierüber zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln und zu entscheiden. Hier müssen auch die Auswirkungen der Beitragsfreiheit für alle drei Kindergartenjahre berücksichtigt werden.

 

Ausgehend vom Betrieb einer Ganztagsgruppe kalkuliert der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e. V. jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 164.000,00 € inkl. Zins und Tilgung. Kosten für die Übergangslösung in Plate kommen noch hinzu. Die Höhe der Betriebskosten ist insbesondere vom Personal abhängig, da die Personalkosten den größten Ausgabeposten darstellen. Auch hinsichtlich der Kostenbeteiligung des Landes (Finanzhilfe) liegen zurzeit noch keine verlässlichen und konkreten gesetzlichen Bestimmungen vor, sodass derzeit keine weiteren Angaben zu dem vom Landkreis und Samtgemeinde zu tragenden Defizitausgleichs gemacht werden können. Der Landkreisanteil liegt bei ca. 75 %, der der Samtgemeinde bei ca. 25 %. Im aktuellen Jahr zahlt die Samtgemeinde für diese Gruppe eine Pauschale für die fünf Monate von ca. 6.500,00 €, die Abrechnung mit dem Landkreis darüber erfolgt im nächsten Jahr.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

6.500 €

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

950.000

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

36.5.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

15.500

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf einer weiteren Elementargruppe in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bereit und

 

b)                  das Defizit der Elementargruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil (25 %) durch die Samtgemeinde übernommen.