Das Team der Astrid-Lindgren-Südkreisschule hat zur Weiterentwicklung der Kompetenzen auf dem Weg in die neuen Unterrichtsformen in den Lernlandschaften von 2014 bis 2016 professionelle Unterstützung durch Herrn Stefan Niemann erhalten. Im zurückliegenden Jahr hat sich herausgestellt, dass die Begleitung der Astrid-Lindgren-Südkreisschule durch Herrn Niemann weiterhin erforderlich ist.
Gemäß Angebot vom 7. Mai 2018 werden für die weitere externe Unterstützung im Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 3.500,00 € benötigt, die nicht veranschlagt worden sind, da eine weitere Begleitung der Schule nicht geplant war.
Haushaltsmittel in Höhe von 3.500,00 € müssten bei Kostenstelle 426102/Kostenträger 211101 überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
3.500,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
426102 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
Budget Schulen |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
3.500,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Herrn Niemann mit der professionellen Begleitung der Astrid-Lindgren-Südkreisschule weiter zu beauftragen und die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.500,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.