Betreff
Logo für die Grundschule Lüchow
Vorlage
029/2018 SG
Aktenzeichen
401100SG:Namengebung/GS Lüchow
Art
Sitzungsvorlage SG

Herr Kreutzkamp, Schulleiter der Grundschule Lüchow, hat mitgeteilt, dass sich das Kollegium in der Vergangenheit mit dem Entwurf eines Logos für die Grundschule Lüchow befasst hat.

Das Lehrerteam hat sich für eine bunte Windmühle als Leitbild entschieden.

Ein Entwurf des Briefkopfes ist als Anlage beigefügt.

Gemäß § 107 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ist bei einer Namensgebung von Grundschulen eine Benehmensherstellung mit dem Schulträger einzuholen. Eine ausdrückliche Entscheidungszuständigkeit für ein Schullogo ist im Niedersächsischen Schulgesetz nicht enthalten.

Allerdings bestehen gemäß § 22 NKomVG kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben für Wappen, Flaggen und Dienstsiegel der Kommunen. Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit, ob sie ein Logo verwenden oder nicht. Entsprechendes gilt für die Schulen in kommunaler Trägerschaft (§ 38a NSchG, Ziffer 4.12).

Die Schule kann - wie bei der Namensgebung - einen Vorschlag für ein Logo an den Schulträger machen. Er entscheidet abschließend über die Einführung eines Logos an einer Schule.

Ein Schriftzug mit dem Logo wurde bereits im Dezember 2017 auf Eigeninitiative der Grundschule, ohne Absprache mit der Verwaltung, angeschafft und am Gebäude auf der Schulhofseite angebracht (siehe Anlage). Hierfür sind bisher Kosten in Höhe von 1.817,73 € im Investivhaushalt entstanden, die aus den zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln entnommen worden sind.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Einführung des Logos für die Grundschule Lüchow zuzustimmen.