Betreff
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
062/1
Aktenzeichen
401100SG:0002/A-Satzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Gemäß § 63 (2) 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) legen im Primarbereich die Schulträger für jede Schule einen Schulbezirk fest. Durch die Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Lüchow und Clenze ist der Erlass einer neuen Satzung zur Festlegung der Schulbezirke notwendig. Die Einteilung der Schulbezirke der jeweiligen Grundschulen haben sich nicht verändert.


Keine


Der Ausschuss für Schulen und Bücherei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).