Gemäß § 63 (2) 2
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) legen im Primarbereich die Schulträger
für jede Schule einen Schulbezirk fest. Durch die Fusion der ehemaligen Samtgemeinden
Lüchow und Clenze ist der Erlass einer neuen Satzung zur Festlegung der
Schulbezirke notwendig. Die Einteilung der Schulbezirke der jeweiligen
Grundschulen haben sich nicht verändert.
Keine
Der Ausschuss für Schulen
und Bücherei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, die als
Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).