Betreff
Bebauungsplan "Am alten Bahndamm" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
058/2018 ST
Aktenzeichen
612605ST:Am alten Bahndamm/1. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Auf einem Teil des Flurstückes 15/204, Flur 6, Gemarkung Lüchow, hat sich ein Betrieb zum Verkauf von Pkw-Anhängern angesiedelt. Diese Nutzung ist zurzeit planungsrechtlich nicht zulässig. Um den Betrieb des Anhänger-Verkaufs zu legalisieren, hat der Eigentümer des Flurstückes den Antrag gestellt, die zulässigen Sortimente zum Verkauf von Pkw-Anhänger, Möbel und Küchen zu erweitern. Außerdem soll die Lagerung von Getreide ebenfalls erfasst werden. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flurstücke 9/9, 9/19, 15/26, 15/68, 15/166, 15/200, 15/204, 15/218, 15/219, 15/222, 15/225, 15/227, 15/229, 15/260 und 38/21, Flur 6, Gemarkung Lüchow, umfassen.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt und vergütet.

 

Die übrigen Kosten der Änderung des Bebauungsplanes werden auch vom Antragssteller getragen.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragssteller getragen.

 

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

  


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Am alten Bahndamm“ mit dem Ziel zu ändern, die Warenangebote um den Verkauf von Pkw-Anhänger, Möbel, Küchen und um die Lagerung von Getreide zu erweitern. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flurstücke 9/9, 9/19, 15/26, 15/68, 15/166, 15/200, 15/204, 15/218, 15/219, 15/222, 15/225, 15/227, 15/229 und 38/21, Flur 6, Gemarkung Lüchow, umfassen.