Betreff
Schulentwicklung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
031/2018 SG
Aktenzeichen
401100SG.0003
Art
Sitzungsvorlage SG

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 beschlossen, die Entscheidung über die „1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ (Ortsteile der Gemeinde Waddeweitz gehören zukünftig zum Schulbezirk der Grundschule Küsten) zu vertagen und dafür eine Klausur des Rates zur Situation aller Schulstandorte und Schulbezirke in der Samtgemeinde, möglichst zeitnah noch vor Beginn der Osterferien, einzuberufen, bei der alle Fakten beraten werden sollen.

 

In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 24. April 2018 hat der Rat die „1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ beschlossen. Damit wird den Eltern des bisherigen Schulbezirks der Grundschule Plate aus den Ortsteilen Gollau, Lüsen, Müggenburg und Plate der Stadt Lüchow (Wendland) für das Jahr 2018/2019 freigestellt, ihre Kinder in die Grundschule Küsten oder in die Grundschule Lüchow einzuschulen. Dieser Beschluss erfolgte zur Rechtssicherheit.

 

Am 25. Mai 2018 fand der vorgenannte Workshop „Schulbezirke in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ im Allerlüd, Lüchow (Wendland), Morderation: Herr Stefan Niemann, SICHTweise, statt. Nach der Vorstellung der Schülerzahlen und Klasseneinteilungen in der Prognose bis zum Schuljahr 2024/25, der Raumbedarfe einzügiger Grundschulen nach dem Raumprogramm Hannover (voraussichtliche Baukosten: 2.282.000,00 € zzgl. Planung und Grundstück) und Hamburg (voraussichtliche Baukosten: 2.132.000,00 € zzgl. Planung und Grundstück) und der daraus folgenden Baukosten und der Investitionen für die Jahre 2019 bis 2021 aus der mittelfristigen Finanzplanung ergab sich folgende Szenario-Bildung:

 

1             Lüchow – Clenze – Wustrow - Schweskau

2             Lüchow – Clenze – Wustrow – Schweskau – Küsten

3             Lüchow – Clenze – Wustrow – Schweskau - Trebel

4             Lüchow – Clenze – Wustrow – Schweskau – Küsten - Trebel 

 

Für jedes Szenario wurden Argumente Pro und Contra gesammelt:

 

Szenario 1          Pro:

  • Zukunftsweisend
  • Investitionen finanzierbar
  • Freiräume für inhaltliche Ausstattungen (kein beton!)
  • Mehr soziale Diversität durch größere Gruppen (Schüler + Lehrer)
  • Angebotsvielfalt
  • Bessere Möglichkeit der Beschulung / Angebote

 

Szenario 1 Contra:

  • Zerschlägt gewachsene ländliche Struktur
  • Längere Wege
  • Große Schule in Lüchow (Wendland)
  • Zu wenig Platz für die Zukunft; die Kinder dürfen nicht mehr werden

 

Szenario 2 Pro:

  • Stärkung der Gemeinde

 

Szenario 2 Contra:

  • Max. 1-zügig
  • Einschränkung der Angebote
  • Erhöhter finanzieller Aufwand
  • Keine Sporthalle in Küsten, mehr finanzieller Aufwand

 

Allgemeine Aussage zu Szenario 2: …könnte bei fallenden Schülerzahlen traurige Realität werden

 

Szenario 3 Pro:

 

  • Schule ist mit „kleinem“ Geld zu erhalten
  • Gemeinde Trebel würde gespalten - Kinder in unterschiedlichen Grundschulen; deswegen Trebel erhalten

 

Szenario 3 Contra:

  • Nichtbeachtung der politischen Meinungsbildung im Raum Plate/Küsten
  • Ein „Schlag ins Gesicht“ der Plater und Küstener Eltern, denen es überhaupt erst anzurechnen ist, dass die Schulstandorte erhalten bleiben sollen
  • Ein „Schlag ins Gesicht“ der Menschen in Bergen an der Dumme und Schnega
  • Engt finanzielle Spielräume für andere Investitionen ein

 

Szenario 4 Pro:

 

  • Zukunftsfähige Vielfalt
  • Sport Zeit + Wege
  • „Kurze Beine, kurze Wege
  • Bevölkerung steht hinter den 6 Schulen
  • Finanzierung durch Einsparung
  • Zuzugkriterium
  • Wille der Eltern

 

Szenario 4 Contra:

 

  • Offene Finanzierung
  • Bevölkerung nicht zu vermitteln („Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!“)
  • Schwächt die einzelnen Schulen
  • 6 x Mittelmaß
  • Zu teuer in Geld und Lehrkräfte fehlen
  • Einfach unsinnig
  • Keine soziale „Auswahl“ (immer die selben Personenkreise)

 

Nach Auswertung der vorgenannten Pro und Contra kamen die Anwesenden zu dem Ergebnis, dass sich der Rat zwischen den Szenarien 1( 4 Schulstandorte) und 4 (6 Schulstandorte) entscheiden müsse.

 

Moderator Herr Stefan Niemann gab zu bedenken, dass bei der Entscheidung des Rates für sechs Schulstandorte die Tatsache, dass es einen akuten Lehrermangel gebe, bedacht werden solle. Die Niedersächsische Landesschulbehörde könne versuchen, ihren Job zu machen. Wenn es am „Mensch Lehrer“ fehlt, könne das die Niedersächsische Landesschulbehörde auch nicht ändern. Qualitätsvolle Arbeit sei selbstverständlich an großen und kleinen Schulen möglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 110 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Die Grundschule Lüchow ist räumlich in der Lage, 100 Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Dies hat eine gemeinsame Begehung nach der zunächst mündlichen Aussage des Schulleiters Herrn Kreuzkamp in der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses mit dem Schulleiter, Herrn Kehbein, Frau Lange und Frau Schulz ergeben. Auch die Grundschule Schweskau, die in den Jahren 2010 bis 2012 mit Kosten in Höhe von 1,6 Mio. € saniert wurde, hat freie Kapazitäten, da die Schülerzahlen in den nächsten Jahren auf ca. 60 Schülerinnen und Schüler zurückgehen.

 

In der Grundschule Lüchow ist in der nächsten Zeit damit zu rechnen, dass die Mensa vergrößert werden muss. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,00 € zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die Situation der Astrid-Lindgren-Südkreisschule und damit auch der Schuleinzugsbereich sollte nach Ansicht der Verwaltung bei der vorgenannten Entscheidung außer Acht gelassen werden. Die Verwaltung ist aktuell eng mit der Schulleitung im Gespräch, um die Situation ohne Veränderung dieses Schulbezirkes für die Zukunft zu klären. Selbstverständlich steht es dem Rat frei, alle Schulbezirke in den Fokus zu nehmen und den Zuschnitt zu ändern.

 

Beim Erhalt von nur vier Schulstandorten sollten die Schulbezirke genauestens betrachtet werden. Die Schülerinnen und Schüler des bisherigen Schulbezirkes Plate würden dem Schulbezirk Lüchow zugeordnet werden. Der Schulbezirk Küsten könnte auf die Schulstandorte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) verteilt werden, um die freien Kapazitäten der Grundschule Wustrow zu nutzen. Weiterhin bestände die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk Küsten wieder dem Schulbezirk Breselenz zuzuordnen. Die Schülerinnen und Schüler des Schulbezirk Trebel müssten den Schulbezirken Lüchow und Schweskau zugeordnet werden. Auch hier gäbe es die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler dem Schulbezirk Gartow zuzuordnen.

 

Bei einem Erhalt aller sechs Standorte werden nach heutigem Stand etwa 10 Mio. € an Investitionen zusätzlich erforderlich. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für den Neubau der Grundschule Küsten, dem eventuellen Neubau der Mensa an der Grundschule Lüchow und einer Sanierung mit eventuellem Anbau an der Grundschule Trebel sowie für die Sanierung/den Neubau der Grundschule Wustrow.

 

Bei den geschätzten Kosten ist von einer Unsicherheit von bis zu 20 % auszugehen, da bisher kein detaillierter Raumbedarf kalkuliert wurde. Derzeit sind erhebliche Steigerungen bei den Baukosten zu beobachten. Diese haben auch Auswirkung auf die Planungskosten.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch jede Entscheidung über die Schulstandorte. Der größte finanzielle Aufwand entsteht durch die Beibehaltung aller sechs Standorte. Ein solcher Beschluss würde zumindest einer sparsamen Haushaltsführung widersprechen.  


Ohne!