Betreff
Erforderliche Arbeiten im Hinblick auf die Neuerungen des Umsatzsteuergesetzes (§§2, 2b UStG) und des BMF-Schreibens zu §153 AO
Vorlage
037/2017 SG/2
Aktenzeichen
207003SG:Umsatzsteuerpflicht
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch die Neuerungen in der Umsatzbesteuerung werden Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben und viele Tätigkeiten zukünftig als unternehmerisch eingestuft.

Um dieser Aufgabe „Herr“ zu werden, sind die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses und die Verwaltung übereingekommen, einerseits eine Stelle neu zu schaffen und andererseits die anstehenden Arbeiten durch externe Expertise begleiten zu lassen.

Um einen Eindruck über mögliche Angebote von Fachunternehmen zu bekommen, hat die Verwaltung ein Markterkundungsverfahren in Gang gesetzt und mit drei potenziellen Anbietern für die Begleitung des anstehenden Verfahrens Gespräche geführt und „Vor“-Angebote eingeholt. Die Gespräche wurden inhaltsgleich mit allen drei Anbietern geführt, Teilnehmer seitens der Verwaltung waren der Erste Samtgemeinderat Raubuch, die Kämmerin Hartwig sowie die stellv. Abteilungsleiterin Jirjahlke.

Die drei Unternehmen sind NSI Consult (Hannover), Göken, Pollack & Partner (Bremen) sowie Dr. Lange/Brodersen/Dr. Spils ad Wilken (Uelzen).

 

 

NSI

Göken

Dr. Lange

3-Jahres-Pauschale

k.A.

k.A.

74.970 €*²

Erfassung/Schulung/Dokumentation*

13.685 €

11.305 €

k.A.

Kosten Beratertage

892,50 €

k.A.

k.A.

Stundensätze

89,25 €

136,85/178,50 €

89,25-297,50 €

Inkl. Tax Compliance Mgmt.

14.875 €

k.A.

k.A.

 

* Erfassung:       1. Aufnahme der derzeitigen steuerlichen Situation

2. Analyse der Haushaltspläne

3. Begleitung beim Aufbau Vertragsregister

   Schulung:         Inhouse-Schulungen für Beschäftigte der Verwaltung und

                     Bürgermeister/innen

   Dokumentation: Bericht und schriftlich/digitale Dokumentation aller Erkennt-

                              nisse/Notwendigkeiten etc.

*² 3-Jahrespauschale – 74.970,00 € bzw. monatlich 2.023,00 € (brutto)

 

Im Ergebnis geht es zum jetzigen Zeitpunkt nicht um die Festlegung auf einen Anbieter, sondern um eine erste preisliche Orientierung. In jedem Fall muss nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein Ausschreibungsverfahren förmlich in Gang gesetzt werden, an dessen Ende dann die Auswahl eines Anbieters erfolgt.

Im Haushalt sind keine Mittel für 2018 enthalten. Diese wären außerplanmäßig im Haushalt 2018 bereitzustellen.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

15.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Produkt 11.1.6

SK 4431000

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Produkt 11.1.0

SK 4261002

3.000,00 €

Produkt 11.1.8

SK 4211000

5.000,00 €

Produkt 54.1.1

SK 4212000

7.000,00 €

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

geschätzt 10.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Für das Jahr 2019 wird vorsorglich von einem Aufwand von weiteren 10.000,00 € ausgegangen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel einer externen Begleitung der notwendigen Maßnahmen im Zuge der Neuerungen des Umsatzsteuerrechtes zu starten. Dies soll im ersten Schritt folgende Aspekte beinhalten:

 

1.                               Aufnahme der derzeitigen steuerlichen Situation

2.                               Analyse der Haushaltspläne in Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden

3.                               Begleitung bei der Erstellung eines Vertragsmanagements

4.                  Durchführung von Inhouse-Schulung(en)

5.                  Berichterstattung/Dokumentation

 

Hierfür werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von max. 15.000,00 € (brutto) im Produkt 11.1.6 „Finanzverwaltung“ bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Einsparungen in den Produkten 11.1.0 „Verwaltungsvorstand“, 11.1.8 „Immobilienmanagement“ und 54.1.1 „Straßen und Wege“

Die Finanzierung der weiteren Maßnahmen in der Beratung/Begleitung bis zum 31. Dezember 2020 und ggf. darüber hinaus sowie im Hinblick auf die Einführung des Tax-Compliance-Managements sollen über den Haushalt 2019 bereitgestellt werden. Details hierzu werden entsprechend erarbeitet und dem Rat vorgestellt.