Durch die Neuerungen in der Umsatzbesteuerung werden Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben und viele Tätigkeiten zukünftig als unternehmerisch eingestuft.
Um dieser Aufgabe „Herr“ zu werden, sind die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses und die Verwaltung übereingekommen, einerseits eine Stelle neu zu schaffen und andererseits die anstehenden Arbeiten durch externe Expertise begleiten zu lassen.
Um einen Eindruck über mögliche Angebote von Fachunternehmen zu bekommen, hat die Verwaltung ein Markterkundungsverfahren in Gang gesetzt und mit drei potenziellen Anbietern für die Begleitung des anstehenden Verfahrens Gespräche geführt und „Vor“-Angebote eingeholt. Die Gespräche wurden inhaltsgleich mit allen drei Anbietern geführt, Teilnehmer seitens der Verwaltung waren der Erste Samtgemeinderat Raubuch, die Kämmerin Hartwig sowie die stellv. Abteilungsleiterin Jirjahlke.
Die drei Unternehmen sind NSI Consult (Hannover), Göken, Pollack & Partner (Bremen) sowie Dr. Lange/Brodersen/Dr. Spils ad Wilken (Uelzen).
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NSI |
Göken |
Dr. Lange |
3-Jahres-Pauschale |
k.A. |
k.A. |
74.970 €*² |
Erfassung/Schulung/Dokumentation* |
13.685 € |
11.305 € |
k.A. |
Kosten Beratertage |
892,50 € |
k.A. |
k.A. |
Stundensätze |
89,25 € |
136,85/178,50 € |
89,25-297,50 € |
Inkl. Tax Compliance Mgmt. |
14.875 € |
k.A. |
k.A. |
* Erfassung: 1. Aufnahme der derzeitigen steuerlichen Situation
2. Analyse der Haushaltspläne
3. Begleitung beim Aufbau Vertragsregister
Schulung: Inhouse-Schulungen für Beschäftigte der Verwaltung und
Bürgermeister/innen
Dokumentation: Bericht und schriftlich/digitale Dokumentation aller Erkennt-
nisse/Notwendigkeiten etc.
*² 3-Jahrespauschale – 74.970,00 € bzw. monatlich 2.023,00 € (brutto)
Im Ergebnis geht es zum jetzigen Zeitpunkt nicht um die
Festlegung auf einen Anbieter, sondern um eine erste preisliche Orientierung.
In jedem Fall muss nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein Ausschreibungsverfahren förmlich in Gang
gesetzt werden, an dessen Ende dann die Auswahl eines Anbieters erfolgt.
Im Haushalt sind keine Mittel für 2018 enthalten. Diese wären außerplanmäßig im Haushalt 2018 bereitzustellen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
15.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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X |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Produkt 11.1.6 SK
4431000 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
Produkt 11.1.0 SK 4261002 3.000,00 € Produkt 11.1.8 SK 4211000 5.000,00
€ Produkt 54.1.1 SK 4212000 7.000,00 € |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
|
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
geschätzt 10.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
|
Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Für das Jahr 2019 wird vorsorglich von einem Aufwand von weiteren 10.000,00 € ausgegangen.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein
Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel einer externen Begleitung der notwendigen
Maßnahmen im Zuge der Neuerungen des Umsatzsteuerrechtes zu starten. Dies soll
im ersten Schritt folgende Aspekte beinhalten:
1.
Aufnahme
der derzeitigen steuerlichen Situation
2.
Analyse
der Haushaltspläne in Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden
3.
Begleitung
bei der Erstellung eines Vertragsmanagements
4.
Durchführung
von Inhouse-Schulung(en)
5.
Berichterstattung/Dokumentation
Hierfür werden außerplanmäßig
Haushaltsmittel in Höhe von max. 15.000,00 € (brutto) im Produkt 11.1.6
„Finanzverwaltung“ bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe
erfolgt durch Einsparungen in den Produkten 11.1.0 „Verwaltungsvorstand“,
11.1.8 „Immobilienmanagement“ und 54.1.1 „Straßen und Wege“
Die Finanzierung der weiteren Maßnahmen in
der Beratung/Begleitung bis zum 31. Dezember 2020 und ggf. darüber hinaus sowie
im Hinblick auf die Einführung des Tax-Compliance-Managements sollen über den
Haushalt 2019 bereitgestellt werden. Details hierzu werden entsprechend
erarbeitet und dem Rat vorgestellt.