Für die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2004 fand bereits in 2016 ein Beteiligungsverfahren statt.
Die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen führte zu wesentlichen Änderungen im Entwurf, sodass in 2018 ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden muss.
Nach § 9 Absatz 3 ROG sind Stellungnahmen nur noch gegen die kenntlich gemachten Änderungen möglich.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass in dem Entwurf 2018 gegenüber der Fassung aus 2016 fünf bisher als Eignungsgebiete ausgewiesene Flächen jetzt als Vorranggebiete dargestellt sind.
Dies kann sich auf das Welterbeantragsverfahren auswirken.
Nähere Erläuterungen dazu werden in den Sitzungen gegeben.
Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung hat sich in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 mit dem Thema befasst und den nachstehenden Beschlussvorschlag formuliert.
Ferner hat er die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahme bereits vor Ratsbeschluss an den Landkreis zu geben. Dies ist zur Fristwahrung am 30. Mai 2018 erfolgt.
Nach der Sitzung des Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung hat auch das IHM die anliegende Stellungnahme zugearbeitet, die sich die Samtgemeinde zu eigen machen sollte.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde gibt auf Empfehlung des Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung folgende Stellungnahme ab:
Die Vorranggebiete Leisten, Clenze, Bösel, Tarmitz und Woltersdorf sind wieder in Eignungsgebiete zu ändern.